GdP Saarland: Bundeswehr ist keine Hilfspolizei!
Der unbewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe ist nach bestehender Rechtslage völlig unproblematisch und immer möglich. So arbeiten Bundeswehr und Polizei im Katastrophenfall seit Jahr und Tag Hand in Hand. Ebenso hat sich in der Bewältigung der Flüchtlingskrise die Zusammenarbeit bewährt. Mit dem Auftrag der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung einhergehende Vollzugskompetenzen im Innern stehen ausschließlich der Polizei zu. Der präventive Einsatz von Streitkräften zum Beispiel zum Objektschutz oder der Verkehrsregelung bei einer allgemeinen Terrorgefahr hingegen ist nicht zulässig.
Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten für den zivilen Einsatz und Unterstützungsleistungen durch Streitkräfte, die unter den veränderten Rahmenbedingungen wie terroristischer Bedrohungslagen und Anschlagsszenarien ideologiefrei und sachlich diskutiert werden müssen. Es gibt „Unikat-Kompetenzen“ der Bundeswehr, die bei Polizei und zivilen Stellen nicht oder nur unvollständig vorhanden sind, so bei der Abwehr und Bekämpfung chemischer oder biologischer Waffen, der Luftrettung, der Aufklärung sowie der Behandlung von Verletzten. Insoweit sind auch vorbereitende, gemeinsame Übungen zur Bewältigung solch realistischer Szenarien und Lagen durchaus notwendig. Wer mehr innere Sicherheit will, muss die Polizeikräfte von Bund und Ländern verstärken. Es macht keinen Sinn, die Streitkräfte als dauerhafte Reserve einzuplanen.
Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten für den zivilen Einsatz und Unterstützungsleistungen durch Streitkräfte, die unter den veränderten Rahmenbedingungen wie terroristischer Bedrohungslagen und Anschlagsszenarien ideologiefrei und sachlich diskutiert werden müssen. Es gibt „Unikat-Kompetenzen“ der Bundeswehr, die bei Polizei und zivilen Stellen nicht oder nur unvollständig vorhanden sind, so bei der Abwehr und Bekämpfung chemischer oder biologischer Waffen, der Luftrettung, der Aufklärung sowie der Behandlung von Verletzten. Insoweit sind auch vorbereitende, gemeinsame Übungen zur Bewältigung solch realistischer Szenarien und Lagen durchaus notwendig. Wer mehr innere Sicherheit will, muss die Polizeikräfte von Bund und Ländern verstärken. Es macht keinen Sinn, die Streitkräfte als dauerhafte Reserve einzuplanen.