GdP Saarland zu stark steigender Zahl an Geldautomatensprengungen
Der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Andreas Rinnert, hierzu: „Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und unser Unverständnis wächst: Ich sehe hier die Politik in der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zu schaffen, um die Banken zur Umsetzung besserer Schutzvorrichtungen zu bewegen! Jede Geldautomatensprengung ist eine hochkriminelle Tat, bei der rücksichts- und skrupellose Tätergruppierungen mit Sprengstoff hantieren und hierbei neben enormen Sach- und Vermögensschäden auch Lebensgefahren für Anwohner, Passanten sowie meine Kolleginnen und Kollegen der Polizei billigend in Kauf nehmen.“
Bereits im November 2022 hatten sich Vertreter der Kreditwirtschaft, der Bundesbank, der Versicherungswirtschaft sowie der Polizei auf Initiative von Bundesinnenministerin Faeser auf eine gemeinsame Erklärung „Runder Tisch Geldautomatensprengung“ sowie die schnellstmögliche Umsetzung verschiedenster Präventionsmaßnahmen verständigt. Die GdP habe jedoch den Eindruck, dass diese gemeinsame Erklärung in all den Monaten noch nicht überall angekommen zu sein scheint. In anderen Nachbarländern, beispielsweise Frankreich oder den Niederlanden, seien technische Sicherungsvorrichtungen an Geldautomaten gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Einfärbe- oder Klebesystemen, bauliche Sicherungsmaßnahmen oder Nebelanlagen.
Rinnert weiter: „Es ist bekannt, dass Tätergruppierungen gezielt nach Deutschland ausweichen, um hier Geldautomaten zu sprengen. Auch bei ihnen gilt: „Gelegenheit macht Diebe“. Diese Gelegenheiten müssen ihnen umgehend so schwer wie möglich gemacht werden!“.
Bereits im November 2022 hatten sich Vertreter der Kreditwirtschaft, der Bundesbank, der Versicherungswirtschaft sowie der Polizei auf Initiative von Bundesinnenministerin Faeser auf eine gemeinsame Erklärung „Runder Tisch Geldautomatensprengung“ sowie die schnellstmögliche Umsetzung verschiedenster Präventionsmaßnahmen verständigt. Die GdP habe jedoch den Eindruck, dass diese gemeinsame Erklärung in all den Monaten noch nicht überall angekommen zu sein scheint. In anderen Nachbarländern, beispielsweise Frankreich oder den Niederlanden, seien technische Sicherungsvorrichtungen an Geldautomaten gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Einfärbe- oder Klebesystemen, bauliche Sicherungsmaßnahmen oder Nebelanlagen.
Rinnert weiter: „Es ist bekannt, dass Tätergruppierungen gezielt nach Deutschland ausweichen, um hier Geldautomaten zu sprengen. Auch bei ihnen gilt: „Gelegenheit macht Diebe“. Diese Gelegenheiten müssen ihnen umgehend so schwer wie möglich gemacht werden!“.