GdP Sachsen-Anhalt: Keine Ernennung zum 1. März 2015
Offensichtlich hat es die Landesregierung nicht geschafft, trotz bestätigten Haushalt für 2015 die entsprechenden Haushaltsmittel für die Ernennung bereit zu stellen.
Wer nach der Absolvierung des Studiums an der Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt und einer 6-monatigen Wartezeit nicht zum Kommissar ernannt werden kann, wird dafür - ebenso die Gewerkschaft der Polizei - kein Verständnis aufbringen.
Hier haben die Verantwortlichen in der Landesregierung versagt!!
Die GdP erwartet, dass die Verantwortlichen der Landesregierung sich dieser Aufgabe sofort stellen und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennungen schaffen.
Wer nach der Absolvierung des Studiums an der Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt und einer 6-monatigen Wartezeit nicht zum Kommissar ernannt werden kann, wird dafür - ebenso die Gewerkschaft der Polizei - kein Verständnis aufbringen.
Hier haben die Verantwortlichen in der Landesregierung versagt!!
Die GdP erwartet, dass die Verantwortlichen der Landesregierung sich dieser Aufgabe sofort stellen und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennungen schaffen.