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Zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023

GdP Schleswig-Holstein: Erster Hoffnungsschimmer täuscht

Kiel.

Der erste Hoffnungsschimmer durch insgesamt sinkende Fallzahlen der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik täuscht leider. Die Arbeit für die schleswig-holsteinische Polizei ist gewaltig gestiegen. Bereinigte Fallzahlen machen deutlich, dass die Kriminalität in Schleswig-Holstein tatsächlich und spürbar um 4,7 % - um fast 9.000 Straftaten gestiegen ist. Besorgniserregend ist in dem Zusammenhang der Anstieg im Bereich der registrierten Gewaltkriminalität (+ 8 %) und der Rohheitsdelikte (+ 9,5 %). Nach einem Rückgang der Wohnungseinbrüche in den Jahren 2016 bis 2021 steigen auch diese leider wieder spürbar an.

Knappe Personalressourcen durch extrem steigende Komplexität in der Vorgangsbearbeitung und Aufgabenzuwächse und eine noch immer sehr schleppend verlaufende Digitalisierung und Vernetzung machen Handlungsbedarf deutlich.

2023 wurden 8.600 Opfer Häuslicher Gewalt erfasst - das entspricht einer Steigerung um 572 Opfer (7,1 %).

Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Das eingeführte Hochrisikomanagement im Themenzusammenhang zur Häuslichen Gewalt ist notwendig und richtig. Mit großer Besorgnis erkennen wir aber auch gravierende Steigerungen im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität. Auch hier bedarf es einer gezielten Schwerpunktsetzung und Vernetzung der verschiedenen Akteure, um präventive Aspekte bezüglich der Opfer, aber auch der jungen Täter und natürlich auch der Repression zu koordinieren.“

Mit großer Besorgnis sieht die GdP die steigende Zahl im Bereich der Messerangriffe. 1057 Einzelfälle (+16,3 %) bedeuten ca. drei Angriffe pro Tag allein in Schleswig-Holstein und lassen auch hier sehr deutlich Handlungsbedarf erkennen. Die Folgen eines Messerangriffs sind seitens des Täters kaum steuerbar, und die Opfer sind dem Angriff meist schutzlos ausgeliefert. 9 Tote, 47 Schwer- und 285 Leichtverletzte zeigen das Ausmaß der Dramatik.

Torsten Jäger: „Wir müssen die Entstehung einer Messerkultur verhindern. Waffenverbotszonen können wirksame Gegenmaßnahmen darstellen. Hier können Polizistinnen und Polizisten Personenkontrollen und -durchsuchungen durchführen. Eine generelle Einordnung als Verbrechensdelikt ist zu diskutieren.“
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