GdP Schleswig-Holstein zu den Vorkommnissen beim CSD in Kiel
Die GdP in Schleswig-Holstein ist wie die Landespolizei Partner im Bündnis für Akzeptanz und Respekt „Echte Vielfalt“. Über 50 Bündnispartner haben sich durch Unterzeichnung der sogenannten Lübecker Erklärung verpflichtet, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und auch für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten in Schleswig-Holstein einzutreten. In Schleswig-Holstein war es letztendlich die GdP, die eine Änderung des Polizeirechts erreichen konnte. In Paragraph 203 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein ist jetzt richtigerweise formuliert: „Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch der zu durchsuchenden Person, die Durchsuchung einer Person oder einer Ärztin oder einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden.“
Der Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Ich bin stark irritiert, dass Kommentare an andere Stelle im Bundesgebiet, die wir ausdrücklich nicht teilen, dazu führen, dass alles, was über Jahre aufgebaut und erreicht wurde, so massiv in Frage gestellt wird. Die Ansprechstellen LSBTIQ in der Landespolizei und in der GdP leisten engagierte Integrationsarbeit. Das aggressive Verhalten von 40 Antifaschisten gegenüber diesen Engagierten oder überhaupt gegen die Polizei ist in keiner Weise zu rechtfertigen – offenbar haben sie nur einen Vorwand gesucht.“
Der Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Ich bin stark irritiert, dass Kommentare an andere Stelle im Bundesgebiet, die wir ausdrücklich nicht teilen, dazu führen, dass alles, was über Jahre aufgebaut und erreicht wurde, so massiv in Frage gestellt wird. Die Ansprechstellen LSBTIQ in der Landespolizei und in der GdP leisten engagierte Integrationsarbeit. Das aggressive Verhalten von 40 Antifaschisten gegenüber diesen Engagierten oder überhaupt gegen die Polizei ist in keiner Weise zu rechtfertigen – offenbar haben sie nur einen Vorwand gesucht.“