Datenübermittlung zu Erkrankten und Verdachtsfällen erforderlich
GdP Thüringen: Klare Aufgabenstellung: Infektionsrisiko verringern!
Neben dem obersten Ziel, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Thüringer Polizei gewahrt bleibt. Es darf nicht sein, dass Polizei-vollzugsbeamt*innen keine Informationen zum möglicherweise bestehenden erhöhten Infektions-risiken bekommen und somit ohne die Möglichkeit einer vollständigen Beurteilung der Lage in Einsatzsituationen geraten. Verwiesen sei an dieser Stelle insbesondere auf Einsätze im Rahmen der häuslichen Gewalt. Gerade bei diesen kann auf engstem Raum der in der o. g. Verordnung geforderte Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden. Im Extremfall infizieren sich die eingesetzten Beamt*innen und kehren als mögliche Überträger in ihre Dienststellen und zum Dienstschluss zu ihren Familien zurück. Um dieses Risiko zu minimieren, ist eine datenschutz-rechtlich sichere Übertragung personenbezogener Daten zu nachweislich infizierten Personen an die Thüringer Polizei unerlässlich.
Nach Kenntnis der GdP liegt eine rechtliche Stellungnahme des TLfDI vor, die unsere Forderun-gen unterstützt. Jetzt gilt es, diese auch umzusetzen und zügig einen Weg zur Datenübermittlung an die Thüringer Polizei, und zwar rund um die Uhr, zu finden.
Nach Kenntnis der GdP liegt eine rechtliche Stellungnahme des TLfDI vor, die unsere Forderun-gen unterstützt. Jetzt gilt es, diese auch umzusetzen und zügig einen Weg zur Datenübermittlung an die Thüringer Polizei, und zwar rund um die Uhr, zu finden.