Verkehrsgerichtstag mit zu kurzen Schritten in Sachen Verkehrssicherheit
GdP-Vize Plickert: Atemalkoholwert als zulässiges Beweismittel gegen Verkehrssünder auf lange Bank geschoben
Als erfreulich wertete der auf Bundesebene für Verkehrspolitik zuständige GdP-Vize, dass der Goslarer Gerichtstag sich im Rahmen des neuen EU-Datenschutzrechts für klare gesetzliche Regelungen beim Verwenden sogenannter Dashcams ausgesprochen hat. Dabei sollen dann die Aufzeichnungen und Auswertung der im Fahrzeug befestigten Videokameras vor Gericht zulässig sein, wenn sie zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsverstöße oder der Klärung einer Unfallursache dienten.
Die Verkehrsunfallaufnahme wird nach Auffassung der GdP immer schwieriger, da immer weniger sichtbare Spuren auf der Fahrbahn vorhanden sind, die den Unfallablauf zumindest teilweise erkennen lassen. Plickert: „Da viele Fahrzeuge rollende Datenspeicher sind, wäre eine gesetzliche Regelung wichtig, um über das Auslesen der Daten den Unfallverursacher schneller feststellen zu können.“
Die Verkehrsunfallaufnahme wird nach Auffassung der GdP immer schwieriger, da immer weniger sichtbare Spuren auf der Fahrbahn vorhanden sind, die den Unfallablauf zumindest teilweise erkennen lassen. Plickert: „Da viele Fahrzeuge rollende Datenspeicher sind, wäre eine gesetzliche Regelung wichtig, um über das Auslesen der Daten den Unfallverursacher schneller feststellen zu können.“
Foto: © Volker Zintgraf - pixelio.de