Härtere Strafen für Angriffe auf Polizei auf politischer Zielgerade
Malchow: Jahrelanges Engagement der GdP für besseren Schutz der Polizei erfolgreich
"Es lohnt sich, für ein gutes Ziel langen Atem zu beweisen."
Nach der Abstimmung im Bundesrat vor rund einer Woche sei dies, so Malchow, der nächste wichtige Schritt hin auf einen deutlich verbesserten Schutz für Polizeibeamtinnen und -beamte vor Gewaltübergriffen.
Über sieben Jahre hatte die GdP über bundesweite Kampagnen, in Interviews, Veranstaltungen und zahllosen politischen Gesprächen auf allen Ebenen intensive Überzeugungsarbeit geleistet. „Wir stehen jetzt kurz davor, dass auch Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich nicht in einer Vollstreckungshandlung befinden, im Strafrecht Einzug finden. Dies ist der GdP besonders wichtig, weil es sich bei diesen oft aus dem Nichts auf unsere Kolleginnen und Kollegen hereinbrechenden Attacken um Angriffe auf Repräsentanten des Staates handelt“ betonte Malchow in Berlin.
Der GdP-Bundesvorsitzende begrüßte ausdrücklich die generelle Absicht des Bundesjustizministers, Gewalttaten gegenüber der Polizei härter zu bestrafen. Das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ mache deutlich, dass künftig Polizistinnen und Polizisten während jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stünden. Es sei erfreulich, so der GdP-Chef, dass das Engagement vieler meiner Kolleginnen und Kollegen jetzt Früchte trägt. Es lohne sich, für ein gutes Ziel langen Atem zu beweisen.
Malchow: „Für unsere Kolleginnen und Kollegen kann es nicht schnell genug gehen, bis das Gesetz unterschrieben ist.“ Nach den letzten vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Zahlen zur Gewalt gegen Polizei wurden im Jahr 2015 jeden Tag 52 Beamte Opfer von Körperverletzungsdelikten.
Über sieben Jahre hatte die GdP über bundesweite Kampagnen, in Interviews, Veranstaltungen und zahllosen politischen Gesprächen auf allen Ebenen intensive Überzeugungsarbeit geleistet. „Wir stehen jetzt kurz davor, dass auch Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich nicht in einer Vollstreckungshandlung befinden, im Strafrecht Einzug finden. Dies ist der GdP besonders wichtig, weil es sich bei diesen oft aus dem Nichts auf unsere Kolleginnen und Kollegen hereinbrechenden Attacken um Angriffe auf Repräsentanten des Staates handelt“ betonte Malchow in Berlin.
Der GdP-Bundesvorsitzende begrüßte ausdrücklich die generelle Absicht des Bundesjustizministers, Gewalttaten gegenüber der Polizei härter zu bestrafen. Das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ mache deutlich, dass künftig Polizistinnen und Polizisten während jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stünden. Es sei erfreulich, so der GdP-Chef, dass das Engagement vieler meiner Kolleginnen und Kollegen jetzt Früchte trägt. Es lohne sich, für ein gutes Ziel langen Atem zu beweisen.
Malchow: „Für unsere Kolleginnen und Kollegen kann es nicht schnell genug gehen, bis das Gesetz unterschrieben ist.“ Nach den letzten vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Zahlen zur Gewalt gegen Polizei wurden im Jahr 2015 jeden Tag 52 Beamte Opfer von Körperverletzungsdelikten.