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Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Einschüchterung eines Polizeibeamten in Niedersachsen

Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Dietmar Schilff: Völlig inakzeptable Aktion in Hitzacker erfordert deutliche Konsequenzen

Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff in einem Fernseh-Interview. Foto: Angela Hübsch
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff in einem Fernseh-Interview. Foto: Angela Hübsch
Berlin/Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verurteilt die Aktion von offenbar autonomen, teilweise vermummten Gewalttätern am vergangenen Freitag vor dem privaten Wohnhaus eines Polizeibeamten in Hitzacker bei Lüchow-Dannenberg auf das Schärfste und fordert deutliche juristische und politische Konsequenzen, nachdem nun die Dimension und die Tatsachen feststehen. Die Polizei und die Justiz ermittelt gegen 55 Personen wegen Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Privatadresse des Polizeibeamten wurde in sozialen Netzwerken verbreitet. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff: „In einem Land, wo das Grundgesetz die Menschen zu friedlichen Demonstrationen anlässlich politischer und gesellschaftlicher Themen ausdrücklich ermuntert, sind Hass geprägte persönliche Angriffe gegen Vollzugsbeamte/-innen und Rettungskräfte absolut verwerflich.“

Die GdP stellt seit Jahren eine verstärkte Aggressivität gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes fest und auch die polizeiliche Kriminalstatistik ist in dieser Frage eindeutig. Der neugeschaffene Paragraf 114 Strafgesetzbuch (StGB), der im Mai letzten Jahres im Bundestag verabschiedet wurde und für dessen Einführung die GdP acht Jahre lang aktiv gewesen ist, muss von der Justiz konsequent angewandt werden.

„Wer einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angreift, greift unsere freiheitlich demokratische Grundordnung an“, so der der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, der auch zugleich Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen ist. Diese neue Form des an den Pranger stellen durch die Veröffentlichung der Privatadresse eines Polizeibeamten in sozialen Netzwerken, erfordert umgehendes Handeln. Die GdP begrüßt ausdrücklich die deutliche Positionierung vom niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius zu diesem Sachverhalt sowie ebenso von weiteren Politikern.
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