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GdP zu Faeser-Vorschlag für verschärfte Abschieberegeln

Hüber: Ausländerbehörden sind in der Pflicht, nicht die Polizei

O-Ton für das ZDF: Sven Hüber, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender
O-Ton für das ZDF: Sven Hüber, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender
Berlin.

In der aufkommenden Debatte über das bekannt gewordene Diskussionspapier von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu verschärften Abschieberegeln erkennt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, keinen akuten Forderungs- oder Handlungsbedarf für die Polizeien des Bundes und der Länder. „In erster Linie sind die Ausländerbehörden am Zuge, den Vorschlag der Bundesinnenministerin zu bewerten, zu strukturieren und am Ende der Debatte zielgerecht umzusetzen. Als Polizeien sind wir dabei das letzte Glied in der Kette“, verdeutlichte Hüber am Donnerstag in Berlin.

Bei „Not am Manne“ sei natürlich die Unterstützung der Polizeien gewiss, doch die müsse erst einmal abgefragt werden. Für die Bewachung von Liegenschaften, die den Ausländerbehörden für den Abschiebegewahrsam dienten, sei unterdessen nicht die Polizei zuständig, erklärte der Gewerkschafter.

Hüber zufolge unterstützt die GdP das Ansinnen der Ministerin der im Ampel-Koalitionsvertrag abgestimmten verstärkten Rückführung ausreisepflichtiger Personen, insbesondere von Mehrfach- und Intensivstraftätern, endlich in Schwung zu bringen. „Die Politik muss endlich konkrete Pflöcke einschlagen. Es liegt doch auf der Hand, dass konsequente Rückführungen zu weniger schweren Straftaten und damit zu weniger Leid und Schmerz führen.“

Die ebenso im Gespräch befindlichen erweiterten Durchsuchungskompetenzen der Länderpolizeien zur Feststellung von ausreisepflichtigen Personen würden begrüßt, sagte Hüber, selbst Bundespolizist und stellvertretender Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei.
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