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GdP im Bundestag zur Anhörung im Rechtsausschuss

Hüber: Polizei- und Versammlungsrecht vereinheitlichen

Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Sven Hüber als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages. Foto: Marco Feldmann.
Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Sven Hüber als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages. Foto: Marco Feldmann.
Berlin.

Die Expertise der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist gefragt: Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages äußerte sich der stellvertretender Bundesvorsitzender Sven Hüber als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze.

Er machte dabei deutlich, dass die GdP Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze auf das Schärfste verurteilt. Zugleich bekenne sie sich selbstverständlich uneingeschränkt zum Existenzrecht des Staates Israel sowie zum Schutz jüdischen Lebens hierzulande. Beides sei für uns als Polizeibeschäftigte nicht verhandelbar. Jüdisches Leben sei ein selbstverständlicher Teil des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland. Polizeibeschäftigte schützten täglich jüdisches Leben in Deutschland und verfolgen konsequent jede Form von Diskriminierung, Angriffen, Einschüchterungen und Bedrohungen. Hierzu hatte die GdP zuletzt anlässlich des 85. Jahrestages der Novemberpogrome am 9. November vergangenen Jahres eine eindeutige Erklärung unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“ abgegeben.

Hüber unterstrich, dass die GdP den Gesetzentwurf an mehreren Stellen für überdenkenswert halte und jeder Eindruck einer nur symbolischen Gesetzgebung vermieden werden sollte. Er plädierte dafür, zur Verfolgung der Intention des Gesetzentwurfes vor allem auf eine Vereinheitlichung landesrechtlicher Normen im Bereich des Polizei- und des Versammlungsrechts hinzuwirken. Denn momentan gebe es hier einen unabgestimmte „Flickenteppich“. Dieser sei – auch mit Blick auf die Einsatzpraxis der Polizistinnen und Polizisten – äußerst problematisch. Diese Heterogenität führe letztlich zu uneinheitlichen Sicherheitsstandards im föderalen Rechtsstaat. Ihm sollte aus Sicht der GdP entschieden entgegengetreten werden.

Hier fordert die GdP die Gesetzgeber in den Ländern auf, für mehr Rechtssicherheit und Normenklarheit zu sorgen. Es brauche bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards. Eine weitere Rechtszersplitterung müsse unbedingt verhindert werden, so Hüber in der Anhörung. Dies gelte ebenso mit Blick auf die jeweils zuständigen Versammlungsbehörden. Auch hier sei das Bild bundesweit derzeit sehr heterogen. Es brauche ein einheitliches modernes Bundesversammlungsgesetz, das schnell und unkompliziert Polizeimaßnahmen erlaube, forderte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende.

Hüber plädierte zudem für eine Reform des Straftatbestandes des Landfriedensbruches. Die entsprechenden Überlegungen des vorliegenden Gesetzentwurfes seien zu begrüßen. Allerdings müsse der Tatbestand künftig so ausgestaltet werden, dass er auch bei kleineren Menschenmengen von weniger als 15 Personen greifen könne. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung für kriminelle bzw. terroristische Vereinigungen nach den §§ 129 und 129a StGB begrüßte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende hingegen ausdrücklich.
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