Statement von Erika Krause-Schöne
Bundesregierung ratifiziert die ILO-Konvention 190
Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende: „Die Frauengruppe der GdP begrüßt die Ratifizierung der ILO-Konvention 190 durch die Bundesregierung. Wir haben mit dem DGB und unseren Schwestergewerkschaften geschlossen hierauf hingewirkt, und wir bleiben weiter dran, damit die Konvention jetzt in nationales Recht überführt wird. Erst dann wird die Regelungslücke in Deutschland geschlossen. Außerdem müssen notwendige Mittel und Maßnahmen beschlossen werden, damit geltendes Recht wirksam werden kann.“
Ziel der ILO-Konvention 190 ist es, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch beziehungsweise psychisch angreift, soll verboten und geächtet werden.
Das Übereinkommen liefert die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung, und ist weltweit das erste dieser Art, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber umfassenden Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bietet. Geschützt sind auch natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausüben.
Ziel der ILO-Konvention 190 ist es, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch beziehungsweise psychisch angreift, soll verboten und geächtet werden.
Das Übereinkommen liefert die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung, und ist weltweit das erste dieser Art, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber umfassenden Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bietet. Geschützt sind auch natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausüben.