GdP zu Rückführungsverbesserungsgesetz
Kopelke: Abschieben von Straftätern und Gefährdern schneller möglich
Die GdP hatte gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) abgegeben und neben der personellen Aufstockung
gefordert.
- bessere Arbeitszeitmodelle
- Qualifizierung
- Organisation der Einsatzplanung
- Verbesserte Erschwerniszulagenregelung
- Verbesserten Gesundheitsschutz
- Stärkung der Zusammenarbeit der Polizei und den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB)
gefordert.
Aus Sicht der GdP bedarf es jedoch weiterer flankierender Maßnahmen, damit die gesetzlichen Vorhaben auch greifen können. So ist die Bundesaußenministerin aufgerufen, endlich Rückübernahmeabkommen mit den Hauptherkunftsländern von abgelehnten Asylbewerbern durchzusetzen und auch mit Dritt- und Transitstaaten Abkommen zur Aufnahme von insbesondere ausgewiesenen Gefährdern und Mehrfach- und Intensivstraftätern zu schließen, wenn diese nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Die zuständigen Bundesländer müssen zudem flächendeckend mehr Abschiebehaftplätze schaffen und endlich beginnen, Rückführungsgewahrsamsplätze vorwiegend in Flughafennähe einzurichten, weil sonst längere Gewahrsamsfristen ins Leere laufen. Zudem müssen in den laufenden Haushaltsverhandlungen des Bundestages deutlich mehr Finanzmittel für die Informationstechnik des Bundes bereitgestellt werden, um zum Beispiel die beabsichtigten zusätzlichen Handyauslesungen zur Identitätsklärung überhaupt durchführen zu können; dies ist gegenwärtig nicht möglich. Zudem bedeuten mehr Abschiebungen auch mehr dafür gebundenes Personal, das gegenwärtig noch nicht verfügbar ist - der Bundesfinanzminister hatte eine Aufstockung der Rückführungsbeamten noch im Frühjahr abgelehnt.
„Die erforderlichen finanziellen Mittel für eine verstärkte Rückführung müssen Teil eines von der Bundesregierung aufzustellenden ‚Sondervermögen Innere Sicherheit‘ werden und schnell den Landes- und Bundesbehörden verfügbar gemacht werden“, so Kopelke. Der Gewerkschafter fordert weiter: "Der Bundestag sollte dieses Gesetz schnellstmöglich im ordentlichen Verfahren beraten und beschließen. Parallel dazu brauchen wir im Haushaltsgesetz 2024 zusätzliche Personalressourcen und ein modernes Bundespolizeigesetz für die Arbeit an der Grenze“.
„Die erforderlichen finanziellen Mittel für eine verstärkte Rückführung müssen Teil eines von der Bundesregierung aufzustellenden ‚Sondervermögen Innere Sicherheit‘ werden und schnell den Landes- und Bundesbehörden verfügbar gemacht werden“, so Kopelke. Der Gewerkschafter fordert weiter: "Der Bundestag sollte dieses Gesetz schnellstmöglich im ordentlichen Verfahren beraten und beschließen. Parallel dazu brauchen wir im Haushaltsgesetz 2024 zusätzliche Personalressourcen und ein modernes Bundespolizeigesetz für die Arbeit an der Grenze“.