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Kabinett befasst sich am Mittwoch mit Cannabis-Gesetzentwurf

Kopelke: Bundesregierung darf kein unvollständiges Gesetz auf den Weg bringen

GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke. Foto: Kay Herschelmann
GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke. Foto: Kay Herschelmann
Berlin.

Angesichts der angekündigten Kabinettsbefassung zum Cannabis-Gesetz am kommenden Mittwoch fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Bundesregierung auf, kein unvollständiges Gesetz auf den Weg zu bringen. „Trotz breiter Kritik am Referentenentwurf hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach nach Medienangaben am Entwurf lediglich kleine Änderungen vorgenommen. Den Entwurf jetzt zu stoppen und Minister Lauterbach die Aufgabe zu erteilen, massiv nachzubessern, ist das Beste, was die Bundesregierung morgen machen kann“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Mittwoch in Bremen. Dabei sehe er Ressortverantwortliche wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesverkehrsminister Volker Wissing in der Pflicht, sich im Kabinett durchzusetzen.

Es werde, so bekräftigte Kopelke die Kritik seiner Organisation, nach jetzigem Stand keine Rücksicht darauf genommen, dass sich die Behörden auf eine neue Rechtslage einstellen müssten. „Das bisherige Ausblenden einer ausreichend langen Übergangsphase wird zwangsläufig zu massiven Unsicherheiten, wenn nicht Konflikten zwischen Behörden und Bevölkerung führen“, unterstrich der GdP-Chef.

Der aktuelle Entwurf wird Kopelke zufolge „uns im Polizeidienst große Probleme bereiten“. Es gebe beispielsweise keine fassbaren Festlegungen, wer ortsbezogene Konsumverbote überwachen solle. Auch wie das zu geschehen habe, bleibe offen. Aufwandsersparnisse bei Polizei und Justiz sehe die GdP nicht, im Gegenteil: der Arbeits-, Analyse- und Fortbildungsaufwand würde die Polizeien der Länder und des Bundes enorm belasten, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende.
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