GdP-Chef zu Themen der Innenministerkonferenz - Messerkriminalität, sexualisierte Gewalt an Kindern, Vorratsdatenspeicherung, Letzte Generation
Kopelke: Ein IMK-Beschluss ist erst dann glaubwürdig, wenn aus Theorie Praxis wird
Als klares Signal an die Regierung bezeichnete Kopelke die Empfehlung der IMK, im Kampf gegen die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Serviceprovider zu verpflichten, spezifische Daten zur Anschlussidentifizierung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu speichern und zu sichern. Derlei Daten bildeten für Ermittlerinnen und Ermittler oftmals die einzige weiterführende Spur, um Tätern habhaft werden zu können. Aus Sicht der Opfer solch widerwärtiger Delikte sei das ein Muss. Kopelke: „Eine solche Initiative hat jedoch auch eine europäische Dimension. Brüssel sollte angesichts hoher Fallzahlen eine erneute Initiative für eine praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung in Gang bringen. Eine EU-Zentralstelle zur Koordination multilateraler polizeilicher Maßnahmen ist überdies eine unmittelbare Notwendigkeit“, bekräftigte Kopelke.
Kopelke: „Messertaten verunsichern die Bürger nicht erst seit gestern. Die Chefinnen und Chefs der Innenressorts müssen schnell ins Handeln kommen. Alle wissen um die Brisanz dieses Deliktes. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Messerkriminalität hierzulande erfordert ein zwischen Ländern und dem Bund abgestimmtes, vor allem jedoch umfassendes Maßnahmenpaket. Dabei gilt es Prävention, Repression, den Datenaustausch beteiligter Behörden, darunter auch die Gesundheitsämter, die Gesetzeslage sowie Anti-Gewalt-Kampagnen zu spürbar optimieren. Ein IMK-Beschluss ist erst dann glaubwürdig, wenn aus Theorie Praxis wird.“
Auf der Hand liege, so Kopelke, dass viel zu wenig Personal für Kontrollen im öffentlichen Fern- und Nahverkehr sowie im kommunalen, städtischen Raum zur Verfügung stehe. Daher sei notwendig, bestehende und hinzukommende Kriminalitätsschwerpunkte mit intelligenter visueller Überwachungstechnik auszustatten. „Smarte Digitaltechnik meldet an Lagezentren verdächtige Bewegungsmuster. Auf diese kann die Polizei zielgenau und schnell reagieren“, betonte Kopelke. Analoge Kamerabilder ohne intelligente Software erforderten hingegen eine dauerhafte Sichtung durch Polizeibeschäftigte. Diese dort nicht mehr benötigten Einsatzkräfte könnten jedoch verstärkt in der direkten Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum eingesetzt werden.
Richtig denkt die IMK Kopelke zufolge, was den weiteren Umgang mit der „Letzten Generation betrifft. Das Lagebild über deren Aktivitäten fortzuschreiben und die Entwicklung der Gruppe vor dem Hintergrund des bewussten Begehens von Straftaten und der externen Finanzierung von Geldstrafen im engen Blick zu behalten, sei alternativlos. Dabei müsse es weiter um die Frage gehen, ob bei Teilen der Letzten Generation von einer kriminellen Vereinigung ausgegangen werden müsse.
Kopelke: „Messertaten verunsichern die Bürger nicht erst seit gestern. Die Chefinnen und Chefs der Innenressorts müssen schnell ins Handeln kommen. Alle wissen um die Brisanz dieses Deliktes. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Messerkriminalität hierzulande erfordert ein zwischen Ländern und dem Bund abgestimmtes, vor allem jedoch umfassendes Maßnahmenpaket. Dabei gilt es Prävention, Repression, den Datenaustausch beteiligter Behörden, darunter auch die Gesundheitsämter, die Gesetzeslage sowie Anti-Gewalt-Kampagnen zu spürbar optimieren. Ein IMK-Beschluss ist erst dann glaubwürdig, wenn aus Theorie Praxis wird.“
Auf der Hand liege, so Kopelke, dass viel zu wenig Personal für Kontrollen im öffentlichen Fern- und Nahverkehr sowie im kommunalen, städtischen Raum zur Verfügung stehe. Daher sei notwendig, bestehende und hinzukommende Kriminalitätsschwerpunkte mit intelligenter visueller Überwachungstechnik auszustatten. „Smarte Digitaltechnik meldet an Lagezentren verdächtige Bewegungsmuster. Auf diese kann die Polizei zielgenau und schnell reagieren“, betonte Kopelke. Analoge Kamerabilder ohne intelligente Software erforderten hingegen eine dauerhafte Sichtung durch Polizeibeschäftigte. Diese dort nicht mehr benötigten Einsatzkräfte könnten jedoch verstärkt in der direkten Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum eingesetzt werden.
Richtig denkt die IMK Kopelke zufolge, was den weiteren Umgang mit der „Letzten Generation betrifft. Das Lagebild über deren Aktivitäten fortzuschreiben und die Entwicklung der Gruppe vor dem Hintergrund des bewussten Begehens von Straftaten und der externen Finanzierung von Geldstrafen im engen Blick zu behalten, sei alternativlos. Dabei müsse es weiter um die Frage gehen, ob bei Teilen der Letzten Generation von einer kriminellen Vereinigung ausgegangen werden müsse.