GdP zu Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung
Kopelke: Jetzt muss das Parlament die vielen Ungereimtheiten ausbügeln

Ohne Zeitdruck notwendige Veränderungen beschließen
Die GdP fordert nunmehr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die teils schwammigen und irritierenden Interpretationsspielraum bietenden Formulierungen deutlich zu schärfen. Es gebe keine Alternative dazu, sagte Kopelke, dass „die wesentlichen Bedingungen für eine praxistaugliche Umsetzung des Gesetzes klar gezogen werden“. Der jetzige Stand werde zu immensen Belastungen für die Polizei, die Justiz und andere beteiligte Behörden führen. Kopelke: „Das können wir uns angesichts der Personalknappheit und einbrechenden Bewerbendenzahlen nicht leisten.“
Kopelke verwies in diesem Zusammenhang auf die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags. Diese lasse gemeinsame Anhörungen über denselben Verhandlungsgegenstand zu. „Wir Polizistinnen und Polizisten erhoffen uns sehr, dass das deutsche Parlament, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in die Ausschüsse überweist. Dort sollten gemeinsam und ohne Zeitdruck die offensichtlich notwendigen Veränderungen beschlossen werden. Nach Auffassung des GdP-Chefs müssen die Ausschüsse Innen, Recht, Verkehr und Gesundheit zwingend eingebunden werden. Zudem hält es Kopelke für erforderlich, Expertise von außen dazuzubitten.
Die in der heutigen Kabinettsvorlage veranschlagten finanziellen Ersparnisse im Bereich der Gerichtsverfahren mit Cannabisbezug von rund 225 Millionen Euro müssten sich im Haushalt unter den Titeln Sicherheit und Prävention wiederfinden, forderte der Gewerkschafter.
Kopelke verwies in diesem Zusammenhang auf die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags. Diese lasse gemeinsame Anhörungen über denselben Verhandlungsgegenstand zu. „Wir Polizistinnen und Polizisten erhoffen uns sehr, dass das deutsche Parlament, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in die Ausschüsse überweist. Dort sollten gemeinsam und ohne Zeitdruck die offensichtlich notwendigen Veränderungen beschlossen werden. Nach Auffassung des GdP-Chefs müssen die Ausschüsse Innen, Recht, Verkehr und Gesundheit zwingend eingebunden werden. Zudem hält es Kopelke für erforderlich, Expertise von außen dazuzubitten.
Die in der heutigen Kabinettsvorlage veranschlagten finanziellen Ersparnisse im Bereich der Gerichtsverfahren mit Cannabisbezug von rund 225 Millionen Euro müssten sich im Haushalt unter den Titeln Sicherheit und Prävention wiederfinden, forderte der Gewerkschafter.