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GdP zu Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung

Kopelke: Jetzt muss das Parlament die vielen Ungereimtheiten ausbügeln

Foto: golovianko/stock.adobe.com
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Berlin.

Ein derart unausgegorenes Gesetzesvorhaben werde ohne vehementen parlamentarischen Eingriff Konflikte zwischen Bevölkerung und Behörden schüren, unterstrich der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, angesichts des am Mittwochmorgen vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Cannabis-Legalisierung. Zudem verfehle der Gesetzentwurf das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ausgegebene Ziel eines verbesserten Jugendschutzes. Auch der Schwarzmarkt wird sich Kopelke zufolge weiter etablieren. „Für die Behörden lässt sich der kontrollierte Umgang mit Cannabis so jedenfalls nicht kontrollieren“, kritisierte der GdP-Chef am Mittwoch in Bremen.

Ohne Zeitdruck notwendige Veränderungen beschließen

Die GdP fordert nunmehr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die teils schwammigen und irritierenden Interpretationsspielraum bietenden Formulierungen deutlich zu schärfen. Es gebe keine Alternative dazu, sagte Kopelke, dass „die wesentlichen Bedingungen für eine praxistaugliche Umsetzung des Gesetzes klar gezogen werden“. Der jetzige Stand werde zu immensen Belastungen für die Polizei, die Justiz und andere beteiligte Behörden führen. Kopelke: „Das können wir uns angesichts der Personalknappheit und einbrechenden Bewerbendenzahlen nicht leisten.“

Kopelke verwies in diesem Zusammenhang auf die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags. Diese lasse gemeinsame Anhörungen über denselben Verhandlungsgegenstand zu. „Wir Polizistinnen und Polizisten erhoffen uns sehr, dass das deutsche Parlament, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in die Ausschüsse überweist. Dort sollten gemeinsam und ohne Zeitdruck die offensichtlich notwendigen Veränderungen beschlossen werden. Nach Auffassung des GdP-Chefs müssen die Ausschüsse Innen, Recht, Verkehr und Gesundheit zwingend eingebunden werden. Zudem hält es Kopelke für erforderlich, Expertise von außen dazuzubitten.

Die in der heutigen Kabinettsvorlage veranschlagten finanziellen Ersparnisse im Bereich der Gerichtsverfahren mit Cannabisbezug von rund 225 Millionen Euro müssten sich im Haushalt unter den Titeln Sicherheit und Prävention wiederfinden, forderte der Gewerkschafter.
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