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Bundesjustizministerium will Verfolgung von illegalen Glücksspielangeboten ändern

Kopelke: Reformpläne hochproblematisch

Davizro Photography/stock.adobe.com
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert Vorbehalte gegen die vom Bundesjustizministerium geplante Streichung von drei Paragrafen des Strafgesetzbuches zum unerlaubten Glücksspiel. Ein Eckpunktepapier aus dem Ministerium siehe unter anderem eine ersatzlose Streichung der Strafbarkeit des illegalen Glücksspielangebotes vor.

Die GdP hält das Vorhaben insgesamt für „hochproblematisch“. Der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke erklärte gegenüber der dpa, dass die Praxis zeige, dass in der Regel erst strafrechtlich relevante Feststellungen im Bereich des illegalen Glücksspiels vorlägen, bevor steuerrechtliche Aspekte anschließend oder parallel verfolgt würden. Illegales Glücksspiel sei zudem zum größten Teil mit der Organisierten Kriminalität verwoben. Die damit einhergehende „Begleitkriminalität“ - zum Beispiel die Erpressung säumiger Spieler, Gewaltdelikte oder Beschaffungskriminalität - sei bedauerlicherweise „bereits heute kaum im Fokus der Ermittlungsbehörden“.

„Bei diesem sensiblen Thema darf der Bundesjustizminister keinen Alleingang wagen“, sagte der Gewerkschafter. Buschmann müsse vor einem ersten Entwurf Experten hören und die Bundesländer beteiligen. „Die Bundesregierung darf dieses Vorhaben nicht einfach durchwinken.“
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