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GdP Schleswig-Holstein

Landesregierung plündert das Sparschwein für die auskömmliche Finanzierung der Pensionen

Kiel.

Die nachfolgende Pressemitteilung des DGB Nord ist mit der GdP in Schleswig-Holstein abgestimmt. Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger kommentiert ergänzend: „Der Versorgungsfonds war als verlässliche Rücklage für die Zukunft gedacht! Damit finanzieren unsere Kolleginnen und Kollegen die Tarif-, Besoldungs- und Versorgungserhöhungen sowie die Bestrebungen nach einer amtsangemessenen Alimentation komplett aus eigener Tasche. Was für eine gefühlte Mogelpackung!“

Pressemitteilung des DGB Nord vom 5. März 2024 - DGB kritisiert Verzehr der Versorgungsrücklage – „Die Mittel sind nicht zur einmaligen Haushaltskonsolidierung gedacht“

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat heute im Anschluss an eine Klausurtagung in Sankelmark die Leitlinien für die kommende Haushaltskonsolidierung vorgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung sieht nicht nur die Einstellung der Zuführungen zum Versorgungsfonds vor, sondern auch den Verzehr des Vermögens zur Haushaltskonsolidierung in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, erklärt hierzu: „Die individuellen Ansprüche der Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Versorgung sind unabhängig davon, welche Vorsorge das Land für diese Ausgaben trifft. Der nun innerhalb von nur drei Jahren vorgesehene Verzehr der Versorgungsrücklage ist angesichts steigender Versorgungsausgaben allerdings kurzfristig gedacht und wird künftig zu neuen Problemen führen. Eine vorausschauende Finanzpolitik geht anders.“

Das aus der Versorgungsrücklage stammendende Anfangskapital des Versorgungsfonds von 641 Millionen Euro ist das Ergebnis eines jahrelangen unfreiwilligen Verzichtes der Beamtinnen und Beamten auf Anpassungen der Besoldung und Versorgung. Durch den jährlichen zweckgebundenen Abzug von 0,2 Prozent von jeder Anpassung der Besoldung und Versorgung wurden sowohl das Besoldungs- als auch das Versorgungsniveau deutlich abgesenkt. Laura Pooth: „Auch wenn es sich bei dem ehemaligen Vermögen der Versorgungsrücklage juristisch gesehen um Haushaltsmittel des Landes handelt, so besteht doch nach wie vor ein moralischer Anspruch der Beamtinnen und Beamten darauf, dass diese Mittel ausschließlich für Versorgungsausgaben eingesetzt werden. Die Mittel sind nicht zur einmaligen Haushaltskonsolidierung gedacht.“

Im Versorgungsfondgesetz ist bisher eine jährliche Zuführung von mindestens 79,26 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt gesetzlich verankert. Dieser Betrag entspricht der letztmaligen Zuführung an die Versorgungsrücklage im Jahr 2017. Es ist also der Betrag, der den Beamtinnen und Beamten jedes Jahr durch die bisherigen Abzüge von 0,2 Prozent zugunsten des Versorgungsfonds vorenthalten wird. Zinseszinseffekte seit 2017 sind dabei nicht berücksichtigt. Mindestens dieser Betrag sollte auch weiterhin als jährliche Zuführung für den Versorgungsfonds zur Verfügung stehen. Dies war bisher durch die aktuelle Zuführungs- und Entnahmeplanung des Versorgungsfonds gewährleistet. Der kontinuierliche Aufbau eines Versorgungsfonds zur Vorsorge für künftige Versorgungsaufwendungen wird nun offenbar aufgegeben.
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