Schwere Unfälle oder Tod im Dienst – GdP schreibt an Innen- und Finanzministerkonferenz und pocht auf einheitliche Versorgung
Malchow: Die Gefahr ist überall gleich groß
Dies treffe Vollzugsbeamtinnen und -beamte auf Probe und Lebenszeit sowie in operativen Praktika eingesetzte Beamtinnen und Beamte auf Widerruf gleichermaßen, unterstrich Malchow. Die GdP fordere daher, für Beamte ab einer dauerhaften Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 Prozent, die einmalige Unfallentschädigung bundesweit auf mindestens 500.000 Euro zu vereinheitlichen.
Von der Gewerkschaft kritisiert werden weiterhin die gesellschaftlich antiquierten Voraussetzungen von Entschädigungsleistungen für Hinterbliebene. Bezugsberechtigt seien bislang neben den Kindern nur Lebenspartner aus einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Summen schwankten zwischen 60.000 und 120.000 Euro, je nach Bundesland. Angehörige, mit denen verstorbene Kolleginnen und Kollegen in einer häuslichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, womöglich mit Kindern als Familie lebten, gingen hingegen leer aus. Dies widerspricht laut der GdP dem Familienbegriff des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die GdP appelliert an die Politik, die einmalige Unfallentschädigung auf bundesweit mindestens 300.000 Euro anzuheben. Diese müsse unabhängig vom vorherigen Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gewährt werden. Der noch aktuelle versorgungsrechtliche Hinterbliebenenbegriff sei auf den erweiterten Familienbegriff und modernen Lebensformen anzupassen.
Dringend notwendig sei es zudem, Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter, die in Einsatzpraktika einen Dienstunfall erleiden, versorgungsrechtlich Beamtinnen und Beamten auf Probe beziehungsweise auf Lebenszeit gleichzustellen. Von diesen werde der gleiche Einsatz und Aufopferungsanspruch abverlangt wie von Lebenszeit- und Probebeamtinnen und -beamten. Die Versorgungsabsicherung müsse daher gleich hoch sein, unterstrich Malchow.
Von der Gewerkschaft kritisiert werden weiterhin die gesellschaftlich antiquierten Voraussetzungen von Entschädigungsleistungen für Hinterbliebene. Bezugsberechtigt seien bislang neben den Kindern nur Lebenspartner aus einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Summen schwankten zwischen 60.000 und 120.000 Euro, je nach Bundesland. Angehörige, mit denen verstorbene Kolleginnen und Kollegen in einer häuslichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, womöglich mit Kindern als Familie lebten, gingen hingegen leer aus. Dies widerspricht laut der GdP dem Familienbegriff des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die GdP appelliert an die Politik, die einmalige Unfallentschädigung auf bundesweit mindestens 300.000 Euro anzuheben. Diese müsse unabhängig vom vorherigen Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gewährt werden. Der noch aktuelle versorgungsrechtliche Hinterbliebenenbegriff sei auf den erweiterten Familienbegriff und modernen Lebensformen anzupassen.
Dringend notwendig sei es zudem, Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter, die in Einsatzpraktika einen Dienstunfall erleiden, versorgungsrechtlich Beamtinnen und Beamten auf Probe beziehungsweise auf Lebenszeit gleichzustellen. Von diesen werde der gleiche Einsatz und Aufopferungsanspruch abverlangt wie von Lebenszeit- und Probebeamtinnen und -beamten. Die Versorgungsabsicherung müsse daher gleich hoch sein, unterstrich Malchow.