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Hessische Polizei muss handlungsfähig bleiben

Mohrherr: Rechtsrahmen einhalten

Hessischer Landtagswahlkampf darf nicht zu Lasten dringend benötigter polizeilicher Softwaretools führen

Wiesbaden.

Die GdP Hessen hatte bereits im Februar, unmittelbar nach Beschluss des BVerfG, ihre Forderung nach rechtsstaatlichen Polizeigesetzen öffentlich untermauert! Vor dem Hintergrund, dass „hessenDATA“ ohne rechtliche Änderungen im September 2023 abgeschaltet werden muss, ist eine öffentliche Diskussion über die „Analyse – Software“ bundesweit entbrannt.

GdP-Vorsitzender Jens Mohrherr: „Die Einführung der Analyse – Software „Bundes VeRA“, die im wesentlichen „hessenDATA“ gleicht, ist für die Beschäftigten von Bundeskriminalamt und Bundespolizei essenziell. Alle 16 Bundesländer sind befugt, eine solche Software einzuführen. Dem Bund soll dies nach Entscheidung der Bundesinnenministerin verwehrt bleiben. Das kann ich aus rechtsstaatlicher – und insbesondere aus Sicht meiner Kolleginnen und Kollegen absolut nicht nachvollziehen! Diese sind dringend auf diese Software angewiesen.“

„hessenDATA“ ermöglicht die ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat. „Abgesehen von der Steigerung der Polizeiarbeit ist das auch praktizierter Opferschutz“, stellte der Gewerkschafter fest.“

„Die Bürgerinnen und Bürger haben insbesondere vor dem Hintergrund jüngst zurückliegender, schwerwiegender Krawalle rivalisierender Familien im Ruhrgebiet einen unbestreitbaren Sicherheitsanspruch. Unsere Städte gehören den Bürgerinnen und den Bürgern, nicht rivalisierenden Clans! Wirksame Polizeiarbeit, wie Ermittlungen auch dieser Straftaten mit einer Analyse – Software müssen gesetzlich möglich sein“, sagte Mohrherr am Rande der heutigen Plenarsitzung in Wiesbaden.

Mit der nunmehr vorgelegten gesetzlichen Neuregelung des HSOG werden die vom BVerfG geforderten Nachbesserungen angegangen. Das eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Rechtsgrundlagen möglich ist, wurde von den Karlsruher Richtern im Februar zuletzt öffentlich festgestellt.
„Wir erwarten in Hessen, dass der Polizei und den Ermittlungsbehörden rechtsstaatliche Werkzeuge zur Verfügung stehen, die es für eine wirksame Bekämpfung schwerster Kriminalität braucht. Dazu zählt auch explizit die Bekämpfung der widerlichen Kinderpornografie!“ stellte Jens Mohrherr abschließend fest.
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