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Karlsruhe urteilt über automatisierte Datenauswertung

Niens: Unanfechtbare Gesetze sind Fundament wirksamer Polizeiarbeit

Hannover/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hamburg fordert ein modernes, datenschutzkonformes Polizeigesetz. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Datenauswertung im Polizeigesetz der Hansestadt Hamburg entfalte auch Wirkung auf andere Länder. Das verdeutliche „die Brisanz unserer Forderung“, betonte der GdP-Landesbezirksvorsitzende Horst Niens am Donnerstag in Hannover.

Mittlerweile fielen in immer mehr Ermittlungsbereichen sogenannte Massendaten an, erklärte Niens. Es sei utopisch zu glauben, für die Aufklärung schwerer Verbrechen relevante Datenzusammenhänge aus einem Wust an Informationen händisch heraus destillieren zu können. Das gebe auch die verfügbare Zahl an Ermittlerinnen und Ermittlern nicht her. „Eine moderne Ausstattung, zu der auch datenschutzkompatible Software gehört, mit der effizient Massendaten ausgewertet werden können, ist heutzutage ein polizeiliches Muss“, betonte der GdP-Landesbezirksvorsitzende.

Geeignete Software ermögliche die ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat. „Abgesehen von der optimierten Qualität der Polizeiarbeit ist das auch praktizierter Opferschutz“, stellte der Gewerkschafter fest. Als Beispiel wies Niens auf Ermittlungen im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder hin, wo erfahrungsgemäß Unmengen an Datenbeständen ausgewertet werden müssten.

Der Gewerkschafter zeigte sich überzeugt davon, dass Politik und Bürger sich gleichermaßen wirksame Polizeiarbeit wünschten. Niens: „Dafür brauchen wir jedoch zeitgemäße Ermittlungsmethoden. Nur so können wir diesem Wunsch, unserer Berufsauffassung und unserem Auftrag gerecht werden.“ Das Polizeigesetz müsse zwingend beide Welten, die des Datenschutzes und die einer wirksamen Polizeiarbeit, vereinen, führte er aus.
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