Mindestspeicherfristen von Verkehrsdaten: Politik bremst Ermittler aus
Poitz: Lassen Sie die Polizei ihre Arbeit machen, Herr Minister Buschmann
In Fällen schwerer Kriminalität seien die Ermittlerinnen und Ermittler unter hohem Zeitdruck. Der Zugriff auf Verkehrsdaten könne wesentlich zu einer beschleunigten Aufklärung von Verbrechen beitragen. „Die politisch Verantwortlichen wissen das. Das ist nicht neu und dennoch erscheint eine Einigung innerhalb der Ampel in weiter Ferne“, sagte Poitz. Es sei nicht überraschend, dass der Ärger der Ermittler immer lauter werde und die Unzufriedenheit angesichts des anhaltenden politischen Hickhacks um den Zugriff auf Kommunikationsdaten spürbar zunehme.
Die Polizei erlebe sehenden Auges, dass Straftaten geschehen und sich Täter angesichts fehlender polizeilicher Instrumentarien kaum noch die Mühe machten, ihr Handeln zu verschleiern. „Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten. Vor allem aus der Perspektive eines Opfers ist das kein haltbarer Zustand“, verdeutlichte Poitz.
Poitz kritisierte, dass nach den Ankündigungen im Ampel-Koalitionsvertrag sowie des vor rund zehn Monaten ergangenen EuGH-Urteils nur sehr wenig passiert sei. Zwar habe sich Bundesjustizminister Buschmann für ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen. „Das Speichern und Einfrieren der Verkehrsdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt limitiert die Möglichkeiten der Polizei. Insbesondere bei komplexen Verfahren ergeben sich im Laufe der Ermittlungen Erkenntnisse, die bei Quick-Freeze umfassend ins Leere laufen würden.“
Nun komme noch hinzu, dass auch die sogenannte Quellen-TKÜ und die „Online-Untersuchung“ auf die ministerielle Tagesordnung gekommen seien. „Herr Minister Buschmann, setzen Sie mehr gesetzgeberisches Vertrauen in die Arbeit der Polizei. Meine Kolleginnen und Kollegen wollen Straftaten bekämpfen und aufklären. Warum? Weil sie es können.“
Als einen Silberstreif am Horizont bezeichnete Poitz jedoch die Ankündigung Spaniens, das Thema der Mindestspeicherfristen im Rahmen der kommenden EU-Ratspräsidentschaft anzupacken und für eine europaweite Harmonisierung der polizeilichen Befugnisse zu sorgen.
Die Polizei erlebe sehenden Auges, dass Straftaten geschehen und sich Täter angesichts fehlender polizeilicher Instrumentarien kaum noch die Mühe machten, ihr Handeln zu verschleiern. „Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten. Vor allem aus der Perspektive eines Opfers ist das kein haltbarer Zustand“, verdeutlichte Poitz.
Poitz kritisierte, dass nach den Ankündigungen im Ampel-Koalitionsvertrag sowie des vor rund zehn Monaten ergangenen EuGH-Urteils nur sehr wenig passiert sei. Zwar habe sich Bundesjustizminister Buschmann für ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen. „Das Speichern und Einfrieren der Verkehrsdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt limitiert die Möglichkeiten der Polizei. Insbesondere bei komplexen Verfahren ergeben sich im Laufe der Ermittlungen Erkenntnisse, die bei Quick-Freeze umfassend ins Leere laufen würden.“
Nun komme noch hinzu, dass auch die sogenannte Quellen-TKÜ und die „Online-Untersuchung“ auf die ministerielle Tagesordnung gekommen seien. „Herr Minister Buschmann, setzen Sie mehr gesetzgeberisches Vertrauen in die Arbeit der Polizei. Meine Kolleginnen und Kollegen wollen Straftaten bekämpfen und aufklären. Warum? Weil sie es können.“
Als einen Silberstreif am Horizont bezeichnete Poitz jedoch die Ankündigung Spaniens, das Thema der Mindestspeicherfristen im Rahmen der kommenden EU-Ratspräsidentschaft anzupacken und für eine europaweite Harmonisierung der polizeilichen Befugnisse zu sorgen.