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Expertenkommission empfiehlt Grenzwert für Cannabiskonsum am Steuer

Poitz: Zwar mehr Rechtssicherheit, dennoch bleiben Lücken

Foto: Parilov/stock.adobe.com
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Die GdP begrüßt es, dass die Expertenkommission nun eine Empfehlung für einen THC-Wert für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr ausgesprochen hat. Damit zieht bei dem unausgegorenen Cannabisgesetz zumindest in einem wichtigen Punkt mehr Rechtssicherheit ein. Kritik und Forderungen blieben dennoch.

Vermisst werde jedoch ein zweiter, niedrigerer Wert, der insbesondere für Fahranfänger oder für Fahrer von Personentransporten gelten würde. Zudem hält die GdP es für richtig, bei sogenanntem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer aufzuerlegen.

„Die Polizei benötigt für wirksame Kontrollen moderne Nachweis-/Analyseinstrumente. Daran mangelt es. Ebenso an der nötigen Fortbildung. Hier ist der Bund in der Pflicht. Er hat bestellt, er muss zahlen. Unseren Kolleginnen und Kollegen wird nichts anderes übrig bleiben, als abzuwarten, wie sich der empfohlene Grenzwert auf die Fahrsicherheit auswirken wird. Dazu muss der Kontrolldruck erhöht werden. Aufgrund der Personallücken bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung ist das jedoch eine Herausforderung“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz am Donnerstag in Berlin.

Wichtig werde es sein, den Tatbestand des Fahrens unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz zu verankern, um eine Datengrundlage für eine Auswertung sowie Evaluierung zu haben. Zudem sei es notwendig, die Entwicklung der Verkehrsunfälle unter Einfluss berauschender Mittel im Auge zu behalten, um gesetzlich zeitnah umsteuern zu können. „Grundsätzlich appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmer sich ausschließlich ohne den Konsum von Alkohol, Cannabis, weiterer Drogen sowie Medikamente hinter das Steuer zu setzen“, betonte Poitz.
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