Bundesverwaltungsgericht urteilt über linksextreme Online-Plattform
Radek: Aufrufe zur Gewalt muss unsere Polizei nicht ertragen müssen
Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, so bekräftigte der GdP-Vize, habe im August 2017 richtig gehandelt, als er die Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ abschalten und einen gleichnamigen Verein verbieten ließ. Unabhängig von der technischen Durchsetzbarkeit der Entscheidung habe der Minister damit klargestellt, dass eine solche Schaubühne extremistischer Gewalt und Staatsferne mit den demokratischen Grundsätzen hierzulande nicht vereinbar sei.
„Unsere Polizei muss es nicht ertragen müssen, dass gegen sie, also gegen Menschen, die sich in ihrem Dienst für die Allgemeinheit oft großen Risiken ausgesetzt sehen, von zynischen, maßlos selbstgerechten Demokratierverweigerern aufgewiegelt und erfolgreich zu massiver Gewaltausübung aufgerufen wird“, verdeutlichte Radek. Dieser perfiden Hetze müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Konsequentes Handeln des Dienstherrn sowie der Gerichte sei dringend notwendig. Auch die Provider seien angesichts dieser nicht mehr hinnehmbaren Entwicklungen gefordert.
„Unsere Polizei muss es nicht ertragen müssen, dass gegen sie, also gegen Menschen, die sich in ihrem Dienst für die Allgemeinheit oft großen Risiken ausgesetzt sehen, von zynischen, maßlos selbstgerechten Demokratierverweigerern aufgewiegelt und erfolgreich zu massiver Gewaltausübung aufgerufen wird“, verdeutlichte Radek. Dieser perfiden Hetze müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Konsequentes Handeln des Dienstherrn sowie der Gerichte sei dringend notwendig. Auch die Provider seien angesichts dieser nicht mehr hinnehmbaren Entwicklungen gefordert.