Richter entschieden: Namensschilder sind verfassungskonform
Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück
Brandenburgs GdP-Vorsitzender Andreas Schuster erklärte zu dem Urteil: "„Ich bin enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Mit dem Tragen von Namensschildern offenbaren die Polizeibeamten bei einer Amtshandlung auch einer unbeteiligten Öffentlichkeit ihre Namen, die leicht recherchierbar sind und so den Zugang zu rein privaten Daten des Polizisten ermöglichen. Unsere Kolleginnen und Kollegen befürchten - aus Sicht der GdP zu Recht -, dass ihre Privatsphäre und die ihrer Familien verletzt werden können. Wir haben es nun einmal nicht nur mit freundlichen und gewaltfreien Bürgern zu tun. Insbesondere im Streifendienst und Großeinsätzen haben wir es mit einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei zu tun; mit links- und rechtsradikalen Gewalttätern, besoffenen Fußballfans, organisierten Autoschieberbanden, Rauschgifthändlern und kriminellen Clans.“
Schuster weiter: "Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und weitere Schritte prüfen. Mittlerweile hat sich die Ausgangssituation erheblich geändert. Der Datenschutz wurde verschärft. Gewalttaten gegen Polizisten, Mitarbeitern der Ordnungsämter, Rettungskräfte, kommunaler Bediensteter nehmen zu. Die Politik hat mit einer Verschärfung des Strafrechts bereits reagiert. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Kennzeichnungspflicht als verfassungskonform eingestuft hat, hat es Mängel in der Umsetzung gerügt. Wir sehen daher dringenden Änderungsbedarf für diese Regelung.In diesem Zuge werden wir uns dafür einsetzen, dass die neue Landesregierung mindestens die namentliche Kennzeichnungspflicht aufhebt." Letztendlich sei es eine politische Entscheidung, inwieweit die Landesregierung die schützt, die den Staat schützen.
2013 wurde im Land Brandenburg das Tragen von Namensschildern und die Nummerierung von Einsatzkräften in geschlossenen Einheiten gesetzlich eingeführt. Dagegen klagten mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei zwei Polizeibeamten in Musterverfahren stellvertretend für alle Polizeibediensteten des Landes Brandenburg.
Schuster weiter: "Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und weitere Schritte prüfen. Mittlerweile hat sich die Ausgangssituation erheblich geändert. Der Datenschutz wurde verschärft. Gewalttaten gegen Polizisten, Mitarbeitern der Ordnungsämter, Rettungskräfte, kommunaler Bediensteter nehmen zu. Die Politik hat mit einer Verschärfung des Strafrechts bereits reagiert. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Kennzeichnungspflicht als verfassungskonform eingestuft hat, hat es Mängel in der Umsetzung gerügt. Wir sehen daher dringenden Änderungsbedarf für diese Regelung.In diesem Zuge werden wir uns dafür einsetzen, dass die neue Landesregierung mindestens die namentliche Kennzeichnungspflicht aufhebt." Letztendlich sei es eine politische Entscheidung, inwieweit die Landesregierung die schützt, die den Staat schützen.
2013 wurde im Land Brandenburg das Tragen von Namensschildern und die Nummerierung von Einsatzkräften in geschlossenen Einheiten gesetzlich eingeführt. Dagegen klagten mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei zwei Polizeibeamten in Musterverfahren stellvertretend für alle Polizeibediensteten des Landes Brandenburg.