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GdP zu den Beratungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages:

Staat darf sich bei der Unfallflucht nicht aus der Verantwortung ziehen

Foto: Ralf Geithe/stock.adobe.com
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Berlin/Goslar.

Jeder zweite Autofahrer war in Deutschland schon einmal Opfer einer Fahrerflucht. Wer keine Vollkasko-Versicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen. Trotzdem will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Unfallflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit ahnden statt als Straftat, wenn es nur zu einem Sachschaden gekommen ist. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass durch die geplante Rechtsänderung die Zahl der Unfallfluchten in Deutschland weiter nach oben schnellen wird.

Mehr Unfallfluchten - nicht weniger Arbeit

„Selbst harmlose Parkrempler können wegen der komplexen Elektronik, die in modernen Fahrzeugen eingebaut sind, schnell zu mehreren tausend Euro Reparaturkosen führen. Deshalb darf sich der Staat bei der Bekämpfung der Unfallflucht nicht aus der Verantwortung ziehen“, fordert im Vorfeld des am Mittwoch in Goslar beginnenden Deutschen Verkehrsgerichtstags der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens. Bei dem Expertentreffen wird sich ein eigener Arbeitskreis mit den Plänen zur Reform des Unfallfluchtrechts beschäftigen.

Auch die Begründung des Justizministers, durch die Herabstufung der Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit könnten in erheblichem Umfang Personal bei Polizei und Justiz eingespart werden, weist die GdP zurück. „Die Arbeit ist ja nicht weg, nur weil Unfallflucht nicht mehr als Straftat verfolgt wird. Die Ermittlungstätigkeit wird lediglich auf die Ordnungsbehörden verlagert. Dabei sind diese genauso überlastet sind wie Polizei und Justiz“, betont Mertens.

Digitales Meldeportal als Lösung

Handlungsbedarf sieht die GdP dagegen bei der Verpflichtung des Unfallverursachers, nach einem Unfall „eine bestimmte Zeit“ am Unfallort zu bleiben. „Was das konkret heißt, ist im Gesetz nur unzureichend definiert“, kritisiert der GdP-Vize. „Die Wartepflicht sollte durch ein digitales Meldeportal ersetzt werden, bei dem sich der Unfallverursacher unmittelbar melden kann“, schlägt Mertens vor. Zur effektiven Reduzierung der Unfallfluchten fordert die GdP zudem, dass Verursacher nicht mehr die Polizei einschalten müssen, um Straffreiheit zu erlangen, sondern die für eine Schadensregulierung notwendigen Daten auch bei einer neutralen Meldestelle hinterlegen können. „Ein von der Polizei unabhängiges Meldeportal hätte den Vorteil, dass sich dort auch Unfallverursacher melden würden, die bislang nur deshalb Fahrerflucht begehen, weil sie fürchten, sonst wegen anderer Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss belangt zu werden.“

Die Zahl der Unfallfluchten könnte dadurch sogar sinken. Sinn macht eine digitale Meldeplattform aber nur, wenn ihre Arbeit klar gesetzlich geregelt ist. „Oberstes Ziel muss es sein, dass das Unfallopfer nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt“, betont Mertens.
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