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Stellungnahme der GdP Niedersachsen zur aktuellen politischen Diskussion zum Distanzelektroimpulsgerät (DEIG/Taser)

Hannover.

Zur aktuellen Diskussion über die Einführung des als Taser bekannten Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) aufgrund eines Entschließungsantrags der CDU-Landtagsfraktion erklärt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, weshalb sie sich aktuell gegen die Einführung im Einsatz- und Streifendienst ausspricht.

Die Lücke zwischen nicht-tödlichen Einsatzmitteln und Schusswaffen wird auch von der GdP als beträchtlich eingestuft. Vor allem in Anbetracht aktueller rechtswissenschaftlicher und medizinischer Unsicherheiten ist eine notwendige fundierte Abwägung, die vor einer Einführung des DEIG stehen sollte, aktuell aber nicht sinnvoll möglich.

Auch die Erfahrungen der Spezialeinsatzkommandos, die das DEIG in Niedersachsen nach einer langen Erprobungsphase bereits nutzen, können dies nicht ausgleichen, da das Gerät hier nur in Situationen verwendet wird, in denen der Einsatz von Schusswaffen vermieden werden kann. In der aktuellen Diskussion wird der Einsatz aber regelmäßig für Situationen gefordert, in denen auch der Schusswaffengebrauch zulässig wäre. Insbesondere dieser Aspekt bedeutet aber, dass die rechtmäßige Zulässigkeit eines jeden Schusswaffeneinsatzes zukünftig in Zweifel gezogen werden kann, da das DEIG regelmäßig als milderes Mittel in Frage kommen könnte. Gleichzeitig wird bei jedem erfolglosen Einsatz des DEIG und daraus resultierenden Folgen zu klären sein, ob nicht die Schusswaffe hätte genutzt werden müssen - inklusive entsprechendem juristischen Nachspiel für die Kolleginnen und Kollegen. Eine Einführung des Gerätes, auch nur in einer Erprobungsphase, vor der juristischen Klärung dieser Fragen, ist mit Blick auf die Beamtinnen und Beamten verantwortungslos.

Im Einsatz kann die Abwägung dieser Entscheidung ebenso wie die unterschiedlichen Bewegungsabläufe zur Bedienung der beiden mitzuführenden Waffen gerade in hochdynamischen Situationen weiterhin zu Verzögerungen führen, die womöglich schwerwiegende Folgen haben. Zudem ist die medizinische Unbedenklichkeit des DEIG bei weitem nicht zufriedenstellend geklärt, vielmehr sind durch seine Funktionsweise zusätzliche Gefährdungen zu befürchten. Die positiven Erfahrungen aus anderen Bundesländern beziehen sich vor allem auf den präventiven Charakter des DEIG. Vor einer Einführung in Niedersachsen braucht es aber belastbare Evidenzen zu medizinischen Gefahren und fundierte juristische Regelungen zur Zulässigkeit des praktischen Einsatzes. Weitere Ausführungen zu diesen Aspekten sind der vollständigen Stellungnahme im Anhang zu entnehmen.
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