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Erfolg der GdP: Gewalt gegen Polizei wird härter bestraft

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass die Strafverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte in § 113 und die Einbeziehung wesentlicher technischer Polizei-Arbeitsmittel in § 305a StGB nun gesetzeswirksam sind. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Es war für die Gewerkschaft der Polizei ein langer und beschwerlicher Weg, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte keine Kavaliersdelikte sind. Es hat auch Überzeugungskraft gekostet klarzumachen, dass meine Kolleginnen und Kollegen dieser Gewalt, die wir tagtäglich erleben, in anderem Ausmaß ausgesetzt sind als normale Bürger.“

Mit den nun in Kraft getretenen Strafverschärfungen, so die Gewerkschaft der Polizei, sei der Gesetzgeber den Forderungen der GdP in weiten Teilen gefolgt. Danach droht nun dem eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, der Einsatzkräfte angreift und verletzt.

Dazu Witthaut: „Damit ist ein deutliches Signal gesetzt, dass die Polizei kein Freiwild ist. Wir gehen davon aus, dass die Justiz von der nun erhöhten Strafandrohung auch Gebrauch macht und es bei Widerstandsleistungen und tätlichen Angriffen auf meine Kolleginnen und Kollegen nicht bei einer Geldstrafe belässt. Vor allem setzen wir aber auf die präventive Wirkung der Strafverschärfung.“
In der Gesetzesänderung ist auch der wachsenden Gewalt gegen Rettungskräfte ebenso Rechnung getragen worden wie der Zerstörung von wesentlichen polizeilichen Arbeitsmitteln.

GdP-Chef Witthaut: „Mit der jetzt erfolgten Änderung der §§ 113, 114 und 305a StGB sind wichtige Schritte in die richtige Richtung getan.“
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