GdP zur 2. Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst in Potsdam:
Tarifangebot der Arbeitgeber ist schockierend und dreist
Arbeitgeber muten Beschäftigten faktischen Reallohnverlust zu
Das vorgelegte Angebot sei damit eines der niedrigsten, das die öffentlichen Arbeitgeber in einer Tarifrunde unterbreitet hätten und bleibe weit unter den Angeboten in der freien Wirtschaft. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: „Das Angebot der Arbeitgeber ist eine Ohrfeige für alle Beschäftigten. Es ist schockierend und dreist. Während die öffentlichen Kassen von Steuereinnahmen nahezu überquellen und allein im nächsten Jahr mit einer massiven Steigerung der Steuereinnahmen bei Bund und Kommunen gerechnet wird, wollen die Arbeitgeber den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst einen faktischen Reallohnverlust zumuten.“Für die kommenden Wochen haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Aktionen und Warnstreiks angekündigt. Philipp: „Bis zum Beginn der 3. Runde Ende dieses Monats werden wir den Arbeitgebern einheizen. Das Angebot ist eine Provokation.“
Hier das Angebot, das die Arbeitgeber von Bund und Ländern haben am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages am 12. April 2016 vorlegten:
I. Angebot von Bund und VKA:
Entgelterhöhung:
Ab 1.6.2016 - 1 Prozent
Ab 1.6.2017 - 2 Prozent
Ausbildende:
Ab 1.6.2016 - 1 Prozent
Ab 1.6.2017 - 2 Prozent
Altersteilzeit
Verlängerung der Flex-Tarifverträge um zwei Jahre
II. Bund
1. Zusatzversorgung: Übernahme der TdL-Regelung aus 2015
2. Einführung der Stufe 6 in der EG 9a EGO Bund
III. VkA
1. Inkrafttreten EGO-VKA zum 1.1.2017
Stufengleiche Höhergruppierung ab 1.3.2017
2. Zusatzversorgung:
Erhöhung der Arbeitnehmerbeteiligung
ab 1.7.2016 um 0,2 Prozent
ab 1.7.2017 auf 0,3 Prozent
ab 1.7.2018 auf 0,4 Prozent
Laufzeit bis 28. Februar 2018
Entgelterhöhung:
Ab 1.6.2016 - 1 Prozent
Ab 1.6.2017 - 2 Prozent
Ausbildende:
Ab 1.6.2016 - 1 Prozent
Ab 1.6.2017 - 2 Prozent
Altersteilzeit
Verlängerung der Flex-Tarifverträge um zwei Jahre
II. Bund
1. Zusatzversorgung: Übernahme der TdL-Regelung aus 2015
2. Einführung der Stufe 6 in der EG 9a EGO Bund
III. VkA
1. Inkrafttreten EGO-VKA zum 1.1.2017
Stufengleiche Höhergruppierung ab 1.3.2017
2. Zusatzversorgung:
Erhöhung der Arbeitnehmerbeteiligung
ab 1.7.2016 um 0,2 Prozent
ab 1.7.2017 auf 0,3 Prozent
ab 1.7.2018 auf 0,4 Prozent
Laufzeit bis 28. Februar 2018