Nach massiven Warnstreikaktionen:
Gewerkschaften fordern verhandelbares Angebot
Harte Haltung der Arbeitgeber aufbrechen
Unterrichten die Bundestarifkommission (BTK) der GdP über den Stand der Verhandlungen: Kerstin Philipp, stellvertretende Bundesvorsitzende und im Geschäftsführenden Bundesvorstand zuständig für Tarifpolitik ,und GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow. Per Skype aus der Verhandlungskommission zugeschaltet war GdP-Geschäftsführerin Alberdina Koerner. Fotos (2): Holecek
Voller Körpereinsatz und klare Ansage an die Arbeitgeber. Foto: Holecek
Die GdP-Forderungen im Einzelnen:
Entgelterhöhungen
Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden.
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/ Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z. B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden.
Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.
Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Dem Beschluss sind Diskussionen um eine soziale Komponente, Zusatzversorgung, Auswirkungen einer Entgeltordnung VKA sowie um übrige Forderungsbestandteile (z. B. Altersteilzeitarbeit, leistungsorientierte Bezahlung etc.) vorangegangen.
Man kennt sich aus vergangenen erfolgreich absolvierten Tarifrunden: GdP-Tarifsekretärin Alberdina Körner und ver.di-Chef Frank Bsirske, der als Verhandlungführer der öD-Gewerkschaften die Interessen der organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern vertritt. Foto: Holecek
- Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV‐V und des TV‐N sollen um 6 Prozent erhöht werden.
- Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 100 Euro monatlich erhöht werden.
- Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll nicht länger als 12 Monate betragen.
- Die Ergebnisse sollen zeit‐ und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten und
- Versorgungsempfängerinnen und ‐empfänger des Bundes übertragen werden.
Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden.
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/ Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z. B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden.
Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.
Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Dem Beschluss sind Diskussionen um eine soziale Komponente, Zusatzversorgung, Auswirkungen einer Entgeltordnung VKA sowie um übrige Forderungsbestandteile (z. B. Altersteilzeitarbeit, leistungsorientierte Bezahlung etc.) vorangegangen.
Man kennt sich aus vergangenen erfolgreich absolvierten Tarifrunden: GdP-Tarifsekretärin Alberdina Körner und ver.di-Chef Frank Bsirske, der als Verhandlungführer der öD-Gewerkschaften die Interessen der organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern vertritt. Foto: Holecek