Antrag zur Zahlung einer Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG
GdP Sachsen: Rechtsanspruch auf Zahlung einer Zulage gemäß § 46 BBesG?
Dann sollten Sie jetzt diesen Antrag stellen. Die Ansprüche für das Jahr 2011 sind bis zum 31. Dezember 2011 zu beantragen.
Die GdP Sachsen stellt seinen Mitgliedern hier einen Musterantrag zur Verfügung. Bei einem abschlägigen Bescheid durch die jeweilige Dienststelle besteht für unsere Mitglieder die Möglichkeit, zur Prüfung des Bescheides und der weiteren Vorgehensweise Rechtsschutz über die GdP Sachsen zu beantragen.
Die GdP Sachsen stellt seinen Mitgliedern hier einen Musterantrag zur Verfügung. Bei einem abschlägigen Bescheid durch die jeweilige Dienststelle besteht für unsere Mitglieder die Möglichkeit, zur Prüfung des Bescheides und der weiteren Vorgehensweise Rechtsschutz über die GdP Sachsen zu beantragen.