Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Prostitutionsgesetzentwurf:
Zwangsprostitution ist kein Bagatelldelikt
Der durch das Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes bietet dagegen laut der GdP-Bundesfrauengruppe einen tatsächlich besseren Schutz für im Prostitutionsgewerbe tätige Frauen und Männer.
Mit der Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten sowie einer Zuverlässigkeitsprüfung sei sichergestellt, dass beispielsweise vorbestrafte Menschenhändler kein Bordell betreiben dürften, sagte die stellvertretende GdP-Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne. Die GdP-Frauen begrüßten zudem, dass auch menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte wie Flatrate-Bordelle künftig untersagt würden. Zudem sei durch die persönliche Anmeldepflicht von Prostituierten und einer regelmäßigen Beratung der Zugang zu Informationen über deren Rechte und Pflichten gewährleistet.
Auch die Forderung der GdP-Frauengruppe, Prostituierten zwischen 18 und 21 Jahren einem besonderen Schutz zu unterziehen, sei in diesen Gesetzentwurf eingeflossen, betonte Krause-Schöne. Demnach müsse die Anmeldung schon nach einem Jahr verlängert werden, das Wahrnehmen einer halbjährlichen Gesundheitsberatung sei zwingend vorgeschrieben.
Krause-Schöne: „Die Bundesregierung schafft ein Fundament zur eindeutigen Abgrenzung des legalen Sexgeschäfts von der illegalen Zwangsprostitution. Der Gesetzesentwurf unterstützt somit auch die polizeiliche Ermittlungsarbeit beim Bekämpfen von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.“
Mit der Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten sowie einer Zuverlässigkeitsprüfung sei sichergestellt, dass beispielsweise vorbestrafte Menschenhändler kein Bordell betreiben dürften, sagte die stellvertretende GdP-Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne. Die GdP-Frauen begrüßten zudem, dass auch menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte wie Flatrate-Bordelle künftig untersagt würden. Zudem sei durch die persönliche Anmeldepflicht von Prostituierten und einer regelmäßigen Beratung der Zugang zu Informationen über deren Rechte und Pflichten gewährleistet.
Auch die Forderung der GdP-Frauengruppe, Prostituierten zwischen 18 und 21 Jahren einem besonderen Schutz zu unterziehen, sei in diesen Gesetzentwurf eingeflossen, betonte Krause-Schöne. Demnach müsse die Anmeldung schon nach einem Jahr verlängert werden, das Wahrnehmen einer halbjährlichen Gesundheitsberatung sei zwingend vorgeschrieben.
Krause-Schöne: „Die Bundesregierung schafft ein Fundament zur eindeutigen Abgrenzung des legalen Sexgeschäfts von der illegalen Zwangsprostitution. Der Gesetzesentwurf unterstützt somit auch die polizeiliche Ermittlungsarbeit beim Bekämpfen von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.“
Foto: Günter Havlena - pixelio.de