GdP Berlin kritisiert unprofessionelle Arbeit des Sozialsenators
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg habe nun weitreichende Folgen für alle mit der Flüchtlingsproblematik befassten Behörden und Organisationen und damit auch alle von der GdP vertretenen Mitglieder. „Das hätte man mit einer etwas professionelleren Arbeitsweise sicher vermeiden können“, sagte sie.
Die ohnehin schon chaotischen Zustände vor dem LaGeSo würden sich ohne zusätzliches Personal und einer Ausweitung der Öffnungszeiten nun weiter verschärfen. „Da die privaten Sicherheitskräfte vor Ort offensichtlich weder ausreichend qualifiziert noch imstande sind, die Lage unter Kontrolle zu behalten, wird die Polizei jetzt wohl noch häufiger für Sicherheit und Ruhe auf dem Gelände sorgen müssen“, prognostizierte Philipp und erinnerte nochmals an den chronischen Personalmangel. Durch das Versäumnis des Sozialsenators gerate die Polizeiführung in eine Situation, die „weder wünschenswert noch glücklich“ sei. Schließlich könne man sich die fehlenden Beamten schlecht „aus den Rippen schneiden“.
Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die geplante Ausweitung der Öffnungszeiten des LaGeSo am gestrigen Tage gestoppt, da der Personalrat nicht in die Entscheidung mit eingebunden worden war. Geklagt hatte ein Arbeitnehmervertreter.
Die ohnehin schon chaotischen Zustände vor dem LaGeSo würden sich ohne zusätzliches Personal und einer Ausweitung der Öffnungszeiten nun weiter verschärfen. „Da die privaten Sicherheitskräfte vor Ort offensichtlich weder ausreichend qualifiziert noch imstande sind, die Lage unter Kontrolle zu behalten, wird die Polizei jetzt wohl noch häufiger für Sicherheit und Ruhe auf dem Gelände sorgen müssen“, prognostizierte Philipp und erinnerte nochmals an den chronischen Personalmangel. Durch das Versäumnis des Sozialsenators gerate die Polizeiführung in eine Situation, die „weder wünschenswert noch glücklich“ sei. Schließlich könne man sich die fehlenden Beamten schlecht „aus den Rippen schneiden“.
Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die geplante Ausweitung der Öffnungszeiten des LaGeSo am gestrigen Tage gestoppt, da der Personalrat nicht in die Entscheidung mit eingebunden worden war. Geklagt hatte ein Arbeitnehmervertreter.