GdP NRW fordert Neustart in der Frauenförderung
Die GdP dringt deshalb darauf, dass der Landtag die wenigen bis zur Wahl verbleibenden Sitzungstermine nutzt, um den im vergangenen Jahr verabschiedeten neuen Paragrafen 19 Absatz 6 Landesbeamtengesetz wieder aufzuheben. „Das würde den Weg frei machen, um unmittelbar nach der Landtagswahl zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Frauenförderung zu kommen“, betont der GdP-Landesvorsitzende.
Das OVG hat in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass das zentrale Problem die Benachteiligung von Frauen und von Teilzeitkräften in der Beurteilung ist. Das sieht auch die GdP so. Sie fordert deshalb bereits seit Jahren, dass die bestehenden Beurteilungsrichtlinien bei der Polizei so geändert werden, dass Frauen und Teilzeitkräfte nicht mehr benachteiligt werden. „Dass es Behörden gibt, in denen Frauen kaum Spitzenbeurteilungen erhalten, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Plickert. „Das muss sich dringend ändern!“
Das OVG hat in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass das zentrale Problem die Benachteiligung von Frauen und von Teilzeitkräften in der Beurteilung ist. Das sieht auch die GdP so. Sie fordert deshalb bereits seit Jahren, dass die bestehenden Beurteilungsrichtlinien bei der Polizei so geändert werden, dass Frauen und Teilzeitkräfte nicht mehr benachteiligt werden. „Dass es Behörden gibt, in denen Frauen kaum Spitzenbeurteilungen erhalten, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Plickert. „Das muss sich dringend ändern!“