Brandenburger GdP kritisiert Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizeivollzugsbeamten
Es ist nicht die oft beschworene Gleichbehandlung der Beamten mit den Tarifbeschäftigten, sondern es ist eine deutliche Schlechterstellung. Ebenso nicht nachvollziehbar sind weiterhin die unterschiedliche Behandlung von Laufbahngruppen, die unterschiedliche Anrechnung von Dienstzeiten (z. B. im Wach- und Wechseldienst), die Nichtberücksichtigung von Dienst zu unregelmäßigen Zeiten oder in der Bereitschaftspolizei, die Spaltung der Kriminalpolizei und die Spaltung innerhalb der Laufbahngruppen selbst.
Fehlende Nachvollziehbarkeit, Ungerechtigkeit und ein auf uns zu kommendes Verwaltungsmonster lassen grüßen.
Es gibt also viele gute Gründe für eine Korrektur des Gesetzentwurfes. Das Land Brandenburg hat im Rahmen der eigenen Gesetzgebungsbefugnis es in der Hand, aus den Fehlern der Rente mit 67 zu lernen und RECHT selbst zu gestalten.
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender der GdP: „Unsere Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch. Sie umfassen eine flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit, sowohl für Tarifbeschäftigte, wie auch für Beamte. Die Interessen der Beschäftigten sollen dabei berücksichtigt werden. Gleichzeitig würden aber auch die dienstlichen Erfordernisse beachtet.“
Der Gesetzentwurf wird entgegen der Auffassung der Landesregierung dem Land Brandenburg jährlich Millionenbeträge kosten, da die Beamten in den neuen Bundesländern noch nicht die Höchstpension wie ihre länger gedienten Westkollegen erhalten. In der Gesetzesbegründung müsste also entgegen dem üblichen Verfahren bei der Kostenfolgeabschätzung nicht wie bisher „kostenneutral“ oder „kostensenkend“ stehen, sondern eine Millionensumme, die der Steuerzahler aufzubringen hat.
Fehlende Nachvollziehbarkeit, Ungerechtigkeit und ein auf uns zu kommendes Verwaltungsmonster lassen grüßen.
Es gibt also viele gute Gründe für eine Korrektur des Gesetzentwurfes. Das Land Brandenburg hat im Rahmen der eigenen Gesetzgebungsbefugnis es in der Hand, aus den Fehlern der Rente mit 67 zu lernen und RECHT selbst zu gestalten.
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender der GdP: „Unsere Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch. Sie umfassen eine flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit, sowohl für Tarifbeschäftigte, wie auch für Beamte. Die Interessen der Beschäftigten sollen dabei berücksichtigt werden. Gleichzeitig würden aber auch die dienstlichen Erfordernisse beachtet.“
Der Gesetzentwurf wird entgegen der Auffassung der Landesregierung dem Land Brandenburg jährlich Millionenbeträge kosten, da die Beamten in den neuen Bundesländern noch nicht die Höchstpension wie ihre länger gedienten Westkollegen erhalten. In der Gesetzesbegründung müsste also entgegen dem üblichen Verfahren bei der Kostenfolgeabschätzung nicht wie bisher „kostenneutral“ oder „kostensenkend“ stehen, sondern eine Millionensumme, die der Steuerzahler aufzubringen hat.