Unbekannter verletzt Beamten bei Flucht aus Verkehrskontrolle
GdP Berlin fordert endlich mehr Schutz für Berliner Polizisten
Kein Bagatelldelikt, sondern ein Tötungsversuch
"Das kann man auch nicht kleinreden, nur weil unser Kollege letztlich nur leicht verletzt wurde“, führte Hermann fort. Zum Glück verletzte sich der Beamte nur leicht am rechten Handgelenk, konnte im Dienst verbleiben und sich später in ärztliche Behandlung begeben. Der Berliner GdP-Vize: „Wenn die Schwere der Verletzung als entscheidendes Kriterium für die Schwere eine Angriffs auf eine Beamtin oder Beamten bewertet wird, kann man auch gleich sagen, dass ein fliegender Stein oder eine Flasche gar nicht so schlimm ist. Dann wäre es wohl auch nicht schlimm, wenn jemand mit einem Messer bewaffnet drohend auf Polizisten zugeht.“
Mehr Schutz für Beamtinnen und Beamte längst überfällig
Allein im vergangenen Jahr gab es in der Hauptstadt 7.060 Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, bundesweit steigen die Zahlen jedes Jahr aufs Neue. „Die Entwicklung der letzten Jahre macht doch mehr als deutlich, dass die Hemmschwelle gesunken ist. Wenn hier nicht schnellstmöglich gesellschaftlich umgedacht und mit einer veränderten Rechtslage sowie härteren Strafen entgegengewirkt wird, werden wir bald immer weniger Menschen haben, die ihr Leben für die Sicherheit anderer aufopfern“, sagte Herrmann.
Bereits seit Jahren fordert die GdP einen neuen Paragrafen 115 Strafgesetzbuch (StGB), um sämtliche Angriffe auf Beamtinnen und Beamte als Straftatbestand einstufen und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestrafen zu können. Bisher ist das nur möglich, wenn sich die Kollegin oder der Kollege in einer Vollzugshandlung befindet. Maximales Strafmaß gemäß 113 StGB wären drei Jahre Freiheitsstrafe.
„Die aktuelle Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Unsere Beamtinnen und Beamten können jederzeit und in jeder Situation attackiert werden, auch bei einer einfachen Personenüberprüfung, einem Einsatz wegen Ruhestörung oder einer Verkehrskontrolle. Wenn das dann wie so oft abgehandelt wird, als wäre es eine Ordnungswidrigkeit, schreckt das niemanden ab und wir erleben eine Entwicklung, in der Menschenleben gefährdet werden“, so Herrmann.
Bereits seit Jahren fordert die GdP einen neuen Paragrafen 115 Strafgesetzbuch (StGB), um sämtliche Angriffe auf Beamtinnen und Beamte als Straftatbestand einstufen und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestrafen zu können. Bisher ist das nur möglich, wenn sich die Kollegin oder der Kollege in einer Vollzugshandlung befindet. Maximales Strafmaß gemäß 113 StGB wären drei Jahre Freiheitsstrafe.
„Die aktuelle Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Unsere Beamtinnen und Beamten können jederzeit und in jeder Situation attackiert werden, auch bei einer einfachen Personenüberprüfung, einem Einsatz wegen Ruhestörung oder einer Verkehrskontrolle. Wenn das dann wie so oft abgehandelt wird, als wäre es eine Ordnungswidrigkeit, schreckt das niemanden ab und wir erleben eine Entwicklung, in der Menschenleben gefährdet werden“, so Herrmann.