Innen- und Sportsenator kündigt gegenüber der GdP Ausnahmegenehmigung an
GdP Berlin:Gebührenpflicht für Dienstfahrzeuge in Parkraumbewirtschaftungszonen
Mit Erfolg!
Am 30.04.2012 (Posteingang am 21.05.12) antwortet Frank Henkel:
„Sehr geehrter Herr Purper,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. März 2012, in dem Sie sich für eine Parkraumgebührenbefreiung für Polizeifahrzeuge im Einsatz aussprechen.
Bereits am 12. März 2012 hat auf Betreiben meines Hauses ein Gespräch zu diesem Thema auf Staatssekretärsebene stattgefunden. Dabei hat Herr Staatssekretär Krömer mit Herrn Staatssekretär Gaebler Einvernehmen dahin gehend erzielt, dass Polizei- und auch Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz von der Pflicht, Parkgebühren zu entrichten, befreit sein müssen.
Im Nachgang zu diesem Gespräch hat mein Haus die dafür zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch schriftlich gebeten, ein Rundschreiben zu erarbeiten, das dieses Ergebnis wiedergibt.
Mein Haus wird sich selbstverständlich auch weiter dafür einsetzen, dass zeitnah eine praktikable und inhaltlich klare Regelung zur Parkgebührenbefreiung für Polizeifahrzeuge im Einsatz getroffen wird."
Am 30.04.2012 (Posteingang am 21.05.12) antwortet Frank Henkel:
„Sehr geehrter Herr Purper,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. März 2012, in dem Sie sich für eine Parkraumgebührenbefreiung für Polizeifahrzeuge im Einsatz aussprechen.
Bereits am 12. März 2012 hat auf Betreiben meines Hauses ein Gespräch zu diesem Thema auf Staatssekretärsebene stattgefunden. Dabei hat Herr Staatssekretär Krömer mit Herrn Staatssekretär Gaebler Einvernehmen dahin gehend erzielt, dass Polizei- und auch Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz von der Pflicht, Parkgebühren zu entrichten, befreit sein müssen.
Im Nachgang zu diesem Gespräch hat mein Haus die dafür zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch schriftlich gebeten, ein Rundschreiben zu erarbeiten, das dieses Ergebnis wiedergibt.
Mein Haus wird sich selbstverständlich auch weiter dafür einsetzen, dass zeitnah eine praktikable und inhaltlich klare Regelung zur Parkgebührenbefreiung für Polizeifahrzeuge im Einsatz getroffen wird."