GdP Bundespolizei: Zurückweisungen im Alleingang nicht möglich
„Die Bayrische Polizei ist keine Grenzbehörde im Sinne des Paragraf 18 Asylgesetz (AsylG), sie kann gar keine Zurückweisungen durchführen“, erklärt Jörg Radek, GdP-Vorsitzender in der Bundespolizei. „Zudem könnten bayrische Ausländerbehörden bereits heute Zurückschiebungen in sichere Drittstaaten vornehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Zurückweisungen an der Grenze aber hat Bayern keine Kompetenzen. Der Schlüssel liegt in Berlin, nicht in München.“