GdP Niedersachsen: Fußball muss wieder im Mittelpunkt stehen
Gesetzliche Möglichkeiten konsequent anwenden
Schilff hofft, dass die von der Bundespolizei erlassene Allgemeinverfügung Wirkung zeigt: Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik sowie der Konsum von Alkohol sind demnach in festgelegten Bahnhöfen, Bahnstrecken und in Regionalzügen verboten. Auch Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenstände sind nicht zulässig. Verstöße können mit einem Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro geahndet werden. „Aus unserer Sicht ist es richtig, diese gesetzlichen Möglichkeiten konsequent anzuwenden. Auch Platzverweise und Meldeauflagen für gewaltbereite Fans sind geeignete Mittel“, so Schilff. Er betont zudem, dass Pyrotechnik aus Sicht der GdP nichts in Stadien verloren habe.Allen Besucherinnen und Besuchern des Spiels, für die der sportliche Wettkampf im Vordergrund steht, und den Kolleginnen und Kollegen, die am Sonnabend im Einsatz sind, wünscht die GdP, dass der Tag friedlich verläuft.