Polizei-Beschäftigte sollen Grippe-Impfung teils selbst zahlen
GdP Niedersachsen kritisiert Heilfürsorgebestimmung
„Meine Kolleginnen und Kollegen haben auch in Coronazeiten engen Kontakt mit vielen Menschen. Sowohl Corona als auch Influenza sorgen für eine konkrete Ansteckungsgefahr. Es ist nicht vermittelbar, warum sie Schutzmaßnahmen selbst finanzieren müssen,“ so der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff.
Die Anpassung der Heilfürsorgebestimmungen zum 1. Oktober sieht lediglich eine Kostenübernahme in Höhe von 50 Prozent vor. Schilff erklärt, dass sich die Polizei Niedersachsen hohe Ausfallzeiten wegen Infektionen nicht leisten könne.
Ministerpräsident Stephan Weil hatte im September dazu aufgerufen, sich impfen zu lassen. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt eine Impfung für Menschen mit einem erhöhten beruflichen Risiko sowie für Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Nach Auffassung der GdP gehören Polizeibeschäftigte hier eindeutig dazu.
Aus diesem Grunde bekräftigt die GdP Niedersachsen, die im engen Austausch mit dem Innenminister steht, die Forderung an die Landesregierung, die Kosten für die Heilfürsorgeberechtigte zu 100 Prozent zu erstatten. „Jetzt muss eine schnelle und unbürokratische Lösung mit dem Finanzministerium gefunden werden“, betont Schilff.
Die Anpassung der Heilfürsorgebestimmungen zum 1. Oktober sieht lediglich eine Kostenübernahme in Höhe von 50 Prozent vor. Schilff erklärt, dass sich die Polizei Niedersachsen hohe Ausfallzeiten wegen Infektionen nicht leisten könne.
Ministerpräsident Stephan Weil hatte im September dazu aufgerufen, sich impfen zu lassen. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt eine Impfung für Menschen mit einem erhöhten beruflichen Risiko sowie für Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Nach Auffassung der GdP gehören Polizeibeschäftigte hier eindeutig dazu.
Aus diesem Grunde bekräftigt die GdP Niedersachsen, die im engen Austausch mit dem Innenminister steht, die Forderung an die Landesregierung, die Kosten für die Heilfürsorgeberechtigte zu 100 Prozent zu erstatten. „Jetzt muss eine schnelle und unbürokratische Lösung mit dem Finanzministerium gefunden werden“, betont Schilff.