GdP Niedersachsen: Sicherheitsthemen dominieren den Landtag
Die GdP begrüßt die Ausweitung der Landesmittel zur Flüchtlingshilfe im Rahmen eines Nachtragshaushaltes. Gleichzeitig verstärkt der Landesvorsitzende Dietmar Schilff die Forderung, die polizeilichen Erfordernisse in diesem Zusammenhang stärker zu berücksichtigen. „Bei der Verteilung finanzieller Mittel muss auch berücksichtigt werden, wie die erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleistet werden können. So muss dringend ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um alle Aufgaben im Bereich der Migration bewältigen zu können, sei es durch die Polizei oder auch die Landesaufnahmebehörden“, sagte Schilff. Der Austausch von Daten zwischen den Landesaufnahmebehörden und der Polizei muss dringend den aktuellen Erfordernissen entsprechen, auch um Personen feste Identitäten zuordnen zu können. Die Strafverfolgung durch die Justiz ist der neuen Dimension der Arbeitsaufwände ebenso anzupassen. Die Flüchtlinge benötigen unbedingt menschenwürdige Unterkünfte und gesundheitliche Versorgung, ebenso aber brauchen die eingesetzten Polizeikräfte psychosoziale Betreuung und Gesundheitsvorsorge. „Der humanitäre Ansatz, den der Landtag verfolgt, zieht nur, wenn alle beanspruchten Bereiche ihre Aufgabenwahrnehmung auch finanzieren können“ ergänzt Schilff.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE „Diskriminierung in Sicherheitsbehörden entgegentreten“, der am Freitag behandelt werden soll, ist nach Auffassung der GdP mit heißer Nadel gestrickt und enthält einige zu kritisierende Positionen. Es gibt keinen aktuellen Anlass bei den niedersächsischen Sicherheitsbehörden, der solch einen Antrag begründet. Die Beschäftigten der Polizei sowie der anderen Verwaltungsbereiche machen eine hervorragende Arbeit, auch im sensiblen Bereich der Migration. Insofern ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die Antragsteller es „als höchste Priorität ansehen, das angekratzte Vertrauen von Migrantinnen und Migranten in den Rechtsstaat und die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden zu stabilisieren bzw. gegebenenfalls wieder herzustellen.“ “Die Beschäftigten erwarten vielmehr Vertrauen seitens der Politik in ihre Arbeit und keine Pauschalverurteilung“, so Dietmar Schilff. Der Landesvorsitzende ist sich nach einem Gespräch mit dem Innenminister Pistorius einig, dass alles getan werden muss, um den hohen Standard der polizeilichen Arbeit weiterhin aufrecht zu erhalten.
Die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.04.2015 zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (Drucksache 17/3341) entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten und unterstützt die Auffassung der GdP nach Wiedereinführung einer Datenspeicherung.
Die Entscheidung zu einer Erlassregelung für erkennungsdienstliche Maßnahmen im Maßregelvollzug ist praxisgerecht und wird von der GdP positiv bewertet.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE „Diskriminierung in Sicherheitsbehörden entgegentreten“, der am Freitag behandelt werden soll, ist nach Auffassung der GdP mit heißer Nadel gestrickt und enthält einige zu kritisierende Positionen. Es gibt keinen aktuellen Anlass bei den niedersächsischen Sicherheitsbehörden, der solch einen Antrag begründet. Die Beschäftigten der Polizei sowie der anderen Verwaltungsbereiche machen eine hervorragende Arbeit, auch im sensiblen Bereich der Migration. Insofern ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die Antragsteller es „als höchste Priorität ansehen, das angekratzte Vertrauen von Migrantinnen und Migranten in den Rechtsstaat und die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden zu stabilisieren bzw. gegebenenfalls wieder herzustellen.“ “Die Beschäftigten erwarten vielmehr Vertrauen seitens der Politik in ihre Arbeit und keine Pauschalverurteilung“, so Dietmar Schilff. Der Landesvorsitzende ist sich nach einem Gespräch mit dem Innenminister Pistorius einig, dass alles getan werden muss, um den hohen Standard der polizeilichen Arbeit weiterhin aufrecht zu erhalten.
Die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.04.2015 zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (Drucksache 17/3341) entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten und unterstützt die Auffassung der GdP nach Wiedereinführung einer Datenspeicherung.
Die Entscheidung zu einer Erlassregelung für erkennungsdienstliche Maßnahmen im Maßregelvollzug ist praxisgerecht und wird von der GdP positiv bewertet.