GdP NRW: Kennzeichnungspflicht stellt Polizisten unter Generalverdacht
„Die Polizisten in den Einsatzhundertschaften werden durch die Kennzeichnungspflicht unter den Generalverdacht gestellt, sich unrechtmäßig zu verhalten, obwohl es dafür überhaupt keinen Anhaltspunkt gibt“, begründete Plickert die Reaktion der GdP. Sollte es zu einem Fehlverhalten einzelner Beamter kommen, würden diese bereits heute ermittelt und zur Rechenschaft gezogen. „Mir ist kein Fall bekannt, in dem bei einem Verdacht auf eine rechtswidrige Handlung der beschuldigte Polizeibeamte nicht identifiziert werden konnte“, sagte Plickert. Im Übrigen gebe es bereits in den Hundertschaften eine taktische Kennzeichnung, die eine Identifikation bis in die einzelne Gruppe jeder Hundertschaft ermöglicht (6 Personen). Sie wird bereits seit längerer Zeit mit Zustimmung der GdP in drei Einsatzzügen getragen. „Das ist völlig ausreichend“, betonte der GdP-Vorsitzende.
Plickert erinnerte zudem daran, dass die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht nichts mit der polizeilichen Realität zu tun hat. „Wer sich die Bilder in Frankfurt/M. bei der Eröffnung der EZB-Zentrale oder bei den vielen Rechts-/Links-Demos und den Fußballspielen in NRW ansieht, erkennt schnell, dass hier die Opfer zu vermeintlichen Tätern gemacht werden sollen. Mit der Kennzeichnungspflicht wird Klientelpolitik zu Lasten meiner Kolleginnen und Kollegen betrieben. Das werden wir nicht akzeptieren“, kündigte Plickert an.
Plickert erinnerte zudem daran, dass die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht nichts mit der polizeilichen Realität zu tun hat. „Wer sich die Bilder in Frankfurt/M. bei der Eröffnung der EZB-Zentrale oder bei den vielen Rechts-/Links-Demos und den Fußballspielen in NRW ansieht, erkennt schnell, dass hier die Opfer zu vermeintlichen Tätern gemacht werden sollen. Mit der Kennzeichnungspflicht wird Klientelpolitik zu Lasten meiner Kolleginnen und Kollegen betrieben. Das werden wir nicht akzeptieren“, kündigte Plickert an.