GdP NRW: Persönlicher Geschmack des Ministeriums darf nicht über die Einstellung von Polizisten entscheiden
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass das Innenministerium das heute ergangene Urteil zum Anlass nimmt, um endlich den bereits seit Jahren schwelenden Streit um die Tätowierung von Polizisten zu beenden. „Polizisten sind Vertrauenspersonen, an die sich die Bürger jederzeit ohne Angst wenden können. Das schließt furchteinflößende, gewaltverherrlichende, frauenfeindliche oder gar rassistische Tattoos aus. Aber alles andere darf der Staat seinen Beamten nicht verbieten“, stellte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens fest.
„Tattoos sind längst ein in großen Teilen der Bevölkerung beliebtes Mittel der Selbstdarstellung, auf das auch Polizistinnen und Polizisten ein Recht haben“, ergänzte der GdP-Vorsitzende. „Ob ein Polizist für den Dienst geeignet ist, muss sich an seiner fachlichen Qualifikation entscheiden und nicht am persönlichen Geschmack von Entscheidungsträgern im Innenministerium. Deshalb ist es überfällig, dass das Innenministerium endlich die Rechtsprechung zur Kenntnis nimmt und seinen Widerstand gegen Tattoos bei Polizisten aufgibt.“
„Tattoos sind längst ein in großen Teilen der Bevölkerung beliebtes Mittel der Selbstdarstellung, auf das auch Polizistinnen und Polizisten ein Recht haben“, ergänzte der GdP-Vorsitzende. „Ob ein Polizist für den Dienst geeignet ist, muss sich an seiner fachlichen Qualifikation entscheiden und nicht am persönlichen Geschmack von Entscheidungsträgern im Innenministerium. Deshalb ist es überfällig, dass das Innenministerium endlich die Rechtsprechung zur Kenntnis nimmt und seinen Widerstand gegen Tattoos bei Polizisten aufgibt.“