GdP Sachsen: Schichtzulage für Bereitschaftspolizei und Einsatzzüge Antrag jetzt stellen!
Das muss ein Ende haben! Aus diesem Grund hat sich die Gewerkschaft der Polizei Sachsen während der Anhörungen zur Dienstrechtsneuordnung immer wieder dafür eingesetzt, diesen Zustand zu ändern. Und es ist zumindest ein Teilerfolg erreicht worden:
Das Finanzministerium rechnet nach heftigen Diskussionen erstaunlicherweise die Arbeitszeiten in den o. g. Einheiten dem Geltungsbereich des § 13 der Sächsischen Erschwerniszulagenverordnung zu - zumindest wurde dies in einer Informationsveranstaltung so kundgetan.
Das bedeutet, dass die Kolleginnen und Kollegen auch nach einem Dienstplan arbeiten (auch bei sehr kurzer Beständigkeit) und einem regelmäßigen Wechsel ihrer Arbeitszeit unterliegen. Als „regelmäßig“ im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich auch ein ständiger (steter) Wechsel der Arbeitszeit zu verstehen. Die Voraussetzungen wären somit erfüllt.
Da durch das Sächsische Staatsministerium des Innern trotz Aufforderung durch die GdP Sachsen keine selbständigen Initiativen ausgehen, damit den betreffenden Beamtinnen und Beamten die sogenannte „kleine Schichtzulage“ von Amts wegen ausgezahlt wird, empfehlen wir jedem Betroffenen, den Musterantrag (im Anhang oder auf www.gdp-sachsen.de) auszufüllen und an die jeweilige Dienststelle zu schicken, um damit die erforderlichen Schritte einleiten zu lassen.
Das Finanzministerium rechnet nach heftigen Diskussionen erstaunlicherweise die Arbeitszeiten in den o. g. Einheiten dem Geltungsbereich des § 13 der Sächsischen Erschwerniszulagenverordnung zu - zumindest wurde dies in einer Informationsveranstaltung so kundgetan.
Das bedeutet, dass die Kolleginnen und Kollegen auch nach einem Dienstplan arbeiten (auch bei sehr kurzer Beständigkeit) und einem regelmäßigen Wechsel ihrer Arbeitszeit unterliegen. Als „regelmäßig“ im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich auch ein ständiger (steter) Wechsel der Arbeitszeit zu verstehen. Die Voraussetzungen wären somit erfüllt.
Da durch das Sächsische Staatsministerium des Innern trotz Aufforderung durch die GdP Sachsen keine selbständigen Initiativen ausgehen, damit den betreffenden Beamtinnen und Beamten die sogenannte „kleine Schichtzulage“ von Amts wegen ausgezahlt wird, empfehlen wir jedem Betroffenen, den Musterantrag (im Anhang oder auf www.gdp-sachsen.de) auszufüllen und an die jeweilige Dienststelle zu schicken, um damit die erforderlichen Schritte einleiten zu lassen.