GdP zu neuem Gesetzentwurf für Vorratsdatenspeicherung
Radek: Polizeiliche Praxis muss Maßstab sein
Der GdP-Vize weiter: „Die Polizei sollte alle technischen Möglichkeiten nutzen dürfen, um Terroristen, Cyberkriminellen und organisierte Banden dingfest zu machen. Außer Frage steht, dass dabei datenschutzrechtrechtliche Bedenken vieler Bürger in Gänze ausgeräumt seien müssen. Es geht nicht um die in der Öffentlichkeit oft kritisierte vermeintliche Datensammelwut der Polizei. Es geht darum, die innere Sicherheit auf technischer Augenhöhe mit den Kriminellen wirksamer schützen zu können.“
Die Gesellschaft müsse jedoch ein großes Interesse daran haben, dass die Polizei radikalisierten Dschihadisten, skrupellosen Kinderschändern oder geldgierigen Wirtschaftsgangstern eng auf den Fersen bleiben könne. Ohne entsprechendes Rüstzeug werde sich der Abstand aber weiter vergrößern, betonte Radek.
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende forderte die politisch Verantwortlichen auf, es jetzt nicht bei einem technischen und rechtlichen Status quo bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten zu belassen, sondern zeitnah auf Weiterentwicklungen und auf Expertenberichte aus der Praxis zu reagieren.
Die Gesellschaft müsse jedoch ein großes Interesse daran haben, dass die Polizei radikalisierten Dschihadisten, skrupellosen Kinderschändern oder geldgierigen Wirtschaftsgangstern eng auf den Fersen bleiben könne. Ohne entsprechendes Rüstzeug werde sich der Abstand aber weiter vergrößern, betonte Radek.
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende forderte die politisch Verantwortlichen auf, es jetzt nicht bei einem technischen und rechtlichen Status quo bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten zu belassen, sondern zeitnah auf Weiterentwicklungen und auf Expertenberichte aus der Praxis zu reagieren.