GdP Berlin: Sogenannte „Fristenläufer“ können nicht befördert werden! Ausnahmegenehmigung gefordert!
Bei diesen sogenannten „Fristenläufern“ handelt es sich um Beamtinnen und Beamte, die kurz vor dem Ende ihres Berufslebens in Anerkennung ihrer jahrzehntelangen Arbeit und ihrer Leistungen befördert werden könnten. Sie haben es nicht zu verantworten, dass wegen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin der Doppelhaushalt 2012/2013 nicht mehr zeitgerecht im Jahr 2011 verabschiedet werden konnte.
Die Folgen dieser Entscheidung Ihrer Verwaltung sind:
Die sich daraus ergebenden finanziellen Verluste für diese Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und ihrer Familien wirken deshalb jahrzehntelang nach.
Wir gehen davon aus, sehr geehrter Herr Henkel, dass diese Entscheidung Ihrer Verwaltung nicht Ihrem Politikverständnis im Hinblick Ihrer Wertschätzung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht. So haben wir Sie zumindest bisher immer verstanden.
Ich bitte Sie deshalb, eine Ausnahmegenehmigung für diesen Beschäftigtenkreis auf Senatsebene zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Purper“
Die Folgen dieser Entscheidung Ihrer Verwaltung sind:
- 1. Diese Beamtinnen und Beamten können auch nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes nicht mehr befördert werden und
2. erhalten demzufolge ihre Versorgungsbezüge nur aus ihrem derzeitigen Amt.
Die sich daraus ergebenden finanziellen Verluste für diese Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und ihrer Familien wirken deshalb jahrzehntelang nach.
Wir gehen davon aus, sehr geehrter Herr Henkel, dass diese Entscheidung Ihrer Verwaltung nicht Ihrem Politikverständnis im Hinblick Ihrer Wertschätzung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht. So haben wir Sie zumindest bisher immer verstanden.
Ich bitte Sie deshalb, eine Ausnahmegenehmigung für diesen Beschäftigtenkreis auf Senatsebene zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Purper“