Terrorgesetze: GdP zweifelt an Praxistauglichkeit
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Es bleiben Zweifel an der Praxistauglichkeit, wenn der Aufenthalt und die Ausbidung in einem Terrorcamp nur dann strafbar ist, wenn gleichzeitig die Vorbereitung für einen schweren Anschlag nachgewiesen werden kann. Aus Sicht der Polizei ist es schwer verständlich, jemandem noch lautere Absichten zu unterstellen, der zum Beispiel ins afghanische Grenzgebiet reist und sich an Waffen und Sprengstoff ausbilden lässt. Ausbildungslager der Terroristen sind keine Abenteuerspielplätze.“
In der Terrorismusbekämpfung seien die Anforderungen an die Polizei gestiegen, so die GdP. Freiberg: „Die Polizei muss bereits noch so vage Pläne vereiteln, möglichst viele Menschen zu töten und zu verletzen. Das ist sehr viel schwerer, als eine Straftat lediglich aufzuklären. Bei dieser immens schweren Aufgabe darf der Gesetzgeber die Polizei nicht im Regen stehen lassen.“
In der Terrorismusbekämpfung seien die Anforderungen an die Polizei gestiegen, so die GdP. Freiberg: „Die Polizei muss bereits noch so vage Pläne vereiteln, möglichst viele Menschen zu töten und zu verletzen. Das ist sehr viel schwerer, als eine Straftat lediglich aufzuklären. Bei dieser immens schweren Aufgabe darf der Gesetzgeber die Polizei nicht im Regen stehen lassen.“