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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe April 2019

Das neue Punktesystem für Verkehrsverstöße, strafrechtliche Fragen zum automatisierten Fahren, Alkolock-Wegfahrsperren für Promille-Sünder, Lastwagen- und Busunfälle sowie Hardware-Nachrüstung bei Diesel-Fahrzeugen waren die wesentlichen Themen, die Ende Januar auf den Prüfstand der Expertinnen und Experten in Goslar kamen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) zählt mit jährlich rund 2.000 teilnehmenden Fachleuten aus Justiz, Hochschulen, Polizei, Unternehmen und Verbänden zu einem der größten Kongresse Europas für den Erfahrungsaustausch über Probleme des Verkehrsrechts – einschließlich der polizeilichen Praxis –, der Verkehrspolitik, der Verkehrstechnik und angrenzender Bereiche der Verkehrswissenschaft. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) war mit Kennern der Verkehrsmaterie vertreten.

Fahreignungssystem: Bilanz nach fünf Jahren

Die Ziele des 2014 durch das neue Fahreignungsregister abgelösten Mehrfachtäter-Punktsystems waren eine Verringerung der Punktezahl (von 18 auf 8), die Konzentration auf sicherheitsrelevante Verstöße und der Wegfall der Tilgungshemmung, die ehemals alte Eintragungen mitgezogen hatte, wenn neue Verstöße folgten. Dadurch sollte das System verständlicher werden sowie eine einfache Selbstauskunft ermöglichen. Kritisch betrachtete Generalbundesanwalt a. D. und VGT-Präsident Kay Nehm nun indes, dass der „vom Verkehrsgerichtstag seinerzeit befürwortete große Wurf ausgeblieben“ sei.

Auch Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), beklagte, das heutige Punktesystem habe weder eine Präventionswirkung auf die Anzahl der Unfälle noch auf deren Schwere. Der UDV-Leiter wies darauf hin, dass nach allgemeiner wissenschaftlicher Meinung auf ein entdecktes Delikt im Straßenverkehr rund 800 unentdeckte entfallen. Es sei davon auszugehen, dass Kraftfahrer mit mehr als einer Eintragung im Fahreignungsregister regelmäßig die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) missachteten. Unverständlich sei daher, warum ausschließlich Ordnungswidrigkeiten eingetragen würden, deren Bußgeld mindestens 60 Euro betrage. Dabei würden wesentliche Delikte, die vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdeten, gar nicht berücksichtigt. Dazu zählten unter anderem die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 20 Kilometer pro Stunde (km/h) sowie das Überholen, ohne den ausreichenden Seitenabstand einzuhalten. Eine Weiterentwicklung und stärkere Anwendung des Fahreignungsseminars sowie eine deutliche Erweiterung und bessere Abstufung eintragungsrelevanter Delikte könnten dem Register zu mehr Wirkung auf die Verkehrssicherheit verhelfen, so die Unfallforscher in einer Presseerklärung.

Im Straßenverkehr orientieren sich straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich relevante Tatbestände bis heute regelmäßig an Pflichtverletzungen, das heißt an menschlichem Verhalten (Handeln oder Unterlassen) eines Verkehrsteilnehmers, oft eines Kraftfahrzeug-Führers. Diese tradierte Verantwortlichkeit dürfte sich zukünftig verlagern, wenn nicht mehr – wie bisher – der Fahrer autark über die Einleitung eines Bremsvorganges oder einer Ausweichbewegung entscheidet, sondern das wie von Geisterhand gesteuerte Fahrzeug dies selbst übernimmt.

Entsprechende Verantwortlichkeiten entstehen mit der Voraussetzung des „Führens“ eines Kraftfahrzeuges. Das rechtsstaatliche Schuldprinzip erfordert für ein staatliches Bestrafen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln. Somit muss ein Mensch sich fehlerhaft verhalten haben; die strafrechtliche Verantwortung lässt sich nicht „automatisieren“.
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Original-Manuskript TITEL/VERKEHRSGERICHTSTAG mit Fußnoten von Peter Schlanstein:
"Neue Impulse für die Verkehrssicherheit"

Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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