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GdP zum Luftsicherheitsgesetz:

Verfassungsrichter bestätigen klare Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr

Berlin.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die eindeutige Aufforderung an die Politik, die in der Verfassung niedergelegten Grundsätze nicht anzutasten. Dabei müsse auch akzeptiert werden, dass es nach Auffassung der obersten Richter nicht möglich ist, drohende Gefahren aus der Luft durch einen gezielten Abschuss zu bannen und dadurch den Tod unbeteiligter Menschen in Kauf zu nehmen.

GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: „Damit verbietet sich auch eine Verfassungsänderung mit dem Ziel, die Bundeswehr im Inneren als Ersatzpolizei einzusetzen. Klarer als von vielen erwartet, haben die Hüter der Verfassung die Trennungslinie zwischen Polizei und Militär bestätigt. Wer sich in den letzten Wochen und Monaten von dem heute er-gangenen Urteil die Anleitung zur Verfassungsänderung erhofft hatte, sieht sich nun getäuscht.“

Das Oberste Bundesgericht habe die Verfassung so ausgelegt, wie es derzeit einem breiten Konsens in der Gesell-schaft entspricht.

Freiberg: „So wichtig die Hilfe der Bundeswehr bei schweren Unglücksfällen und Katastrophen ist, umso weniger wird die Notwendigkeit einer Vermischung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr von der Bevölkerung gesehen. Sie ist nach unserer Auffassung sachlich auch nicht geboten.“


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